Berufsunfähigkeit: Im Ernstfall knauserig?

Ein hartnäckiger Vorwurf, mit dem sich BU-Anbieter seit Jahren herumschlagen müssen, ist ihr vermeintlich widerspenstiges Verhalten im Leistungsfall. Sogar auf Seiten des Vertriebs trifft diese Anschuldigung auf Zustimmung. Teil Drei.

Um nicht später in Probleme zu geraten, ist eine gründliche und sorgfältige Risikoprüfung unerlässlich.

„Kein Wunder, führen Kritiker der BU doch gern in der öffentlichen Debatte Beispiele für die vermeintliche Zahlungsunwilligkeit der Versicherer im Leistungsfall auf, was sich dementsprechend auf das Image der Unternehmen auswirkt“, sagt Markus Kruse, Geschäftsführer des Analysehauses Assekurata.

Neben der generellen Leistungsbereitschaft der Versicherer stehe oftmals auch der Regulierungsprozess im Fokus der Diskussion. Das Klischee vom knauserigen Versicherer scheint aber nicht ganz korrekt zu sein.

Großteil der Anträge wird problemlos bewilligt

Das jedenfalls verkündete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im vergangenen August mit Verweis auf die aktuellen Schadenregulierungszahlen. Demnach entscheiden die BU-Versicherer über rund 62.500 Fälle im Jahr.

„Nur zwei Prozent davon landen vor Gericht – die Hälfte davon enden in einem Vergleich, in 35 Prozent der Urteile entscheiden die Gerichte zugunsten der Versicherer und in 15 Prozent unterliegt der Versicherer“, so der Verband.

In über Dreiviertel der eingereichten Leistungsanträge werde ein Leistungsfall festgestellt. In nur sechs Prozent der Anträge hätten Versicherer externe Gutachter eingeschaltet und sich damit zusätzliche Expertise ins Haus geholt.

Seite zwei: Investitionen in Leistungsregulierung

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