bKV: PKV Verband spricht sich gegen Ideen aus dem Finanzministerium aus

Rund 7.700 Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betrieb­liche Krankenversicherung an, so der Stand am 31.12.2018. Das ist eine Ver­dopplung in nur drei Jahren . Zum selben Stichtag 2015 bieten nur 3.848 Unternehmen diese Leistung an. Ein Kommentar von Uwe Laue, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Das stark wachsende Interesse an der betrieblichen Kranken­versicherung zeigt, dass Unternehmen und Belegschaften in Eigeninitiative und mit Hilfe der Privaten Krankenversicherung Lösungsmöglichkeiten für eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall finden können, die Vorteile für alle bieten. 

Unverständnis über Ideen aus dem Finanzministerium

Mehr als 750.000 Beschäftigte kommen dadurch bereits in den Genuss zu­sätzlicher Gesundheitsleistungen. Und immer mehr Arbeitgeber nutzen sie als erfolgreiches Instrument, um Fachkräfte zu gewin­nen und sie langfristig an die Betriebe zu binden. 

Umso unverständlicher ist es, dass das Bundesfinanzministerium dieser sinnvollen Absicherungsmöglichkeit weiter Steine in den Weg legen will. Denn nach dem Entwurf für das Jahressteu­ergesetz sollen Beiträge des Arbeitgebers zu Leistungen der Zukunftssicherung vom ersten Euro an als steuerpflichtiger „Barlohn“ eingeordnet werden. Damit möchte das Ministerium mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs aushebeln, der solche Versicherungen als steuerlich begünstigten „Sachlohn“ ansieht.

Der Steuervorteil soll nach dem Entwurf jedoch weiterhin zum Beispiel für Tankgutscheine gelten. Es ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel, wenn Leistungen zu Gunsten der Gesundheit belastet werden – gleichzeitig aber klimaschädliche Leistungen wie Tankgutscheine steuerlich gefördert werden sollen

 

Foto: PKV Verband

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