BVK-Strukturanalyse: Warum die Belastungsgrenze erreicht ist

Wie steht es mit der Wechselbereitschaft der Versicherungsvermittler? Wie sieht ihre Einkommenssituation aus? Wie kamen die Vermittler mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zurecht? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die BVK-Strukturanalyse, die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) im zweijährigen Turnus durchführt.

Michael H. Heinz, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

In der aktuellen Ausgabe von 2017 / 2018 stechen vier Ergebnisse besonders hervor: So geben 45 Prozent aller Teilnehmer an, dass sie Änderungen ihrer Vergütung erfahren haben, die sie auf die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie zurückführen. 22 Prozent mussten dabei fallende Einnahmen verkraften, wobei 75 Prozent gleichbleibende oder leicht gestiegene Erträge verzeichnen.

Warum die Belastungsgrenze erreicht ist

57 Prozent der Teilnehmer hatten betriebliche Kostensteigerungen. Dies ist die zweite Kernaussage. Beim dritten Aspekt sticht hervor, dass nur 8,5 Prozent den Vertriebsweg wechseln möchten, mithin die Wechselbereitschaft sehr klein ist. Und jeder zweite Teilnehmer hält den bürokratischen Aufwand zur Umsetzung der DSGVO für hoch bis sehr hoch.

„Die Ergebnisse der Strukturanalyse bestätigen uns in der Einschätzung, dass eine deutliche Belastungsgrenze der Vermittlerbetriebe erreicht ist“, kommentiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer die Ergebnisse. „Wir werden sie als solide Argumentationsgrundlage gegenüber der Politik, dem Gesetzgeber und den Versicherern verwenden.“

Über die Strukturanalyse des BVK

BVK-Präsident Michael H. Heinz ergänzt: „Wir haben mit der Strukturanalyse wieder einmal eine beeindruckende Datenbasis zusammengetragen. Sie zeigt, wie richtig wir mit unseren Aussagen zur Vermittlerbranche liegen.“

Mehr als 2.500 Versicherungsvermittler beteiligten sich an der anonym durchgeführten BVK-Strukturanalyse und beantworteten 43 Fragen über einen Online-Fragebogen. Davon waren 67,7 Prozent gebundene Vertreter, 25,3 Prozent Vertreter mit eigener Registrierung und nur sieben Prozent Makler. Damit weist die BVK-Strukturanalyse eine Überrepräsentanz des Ausschließlichkeitsvertriebs aus, weil Makler rund 23 Prozent aller registrierten Vermittler ausmachen.

Die Hälfte (50,9 %) der Teilnehmer waren über 50 Jahre (unter 50 Jahre entsprechend: 49,1 %), wobei mehr als die Hälfte der heutigen Vermittler in den nächsten 15 Jahren den Beruf aufgeben wird.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments