Franke & Bornberg geht Hören-Sagen auf den Grund

Systematische Leistungsverweigerung und fehlende Zahlungsbereitschaft im Leistungsfall sind nur zwei Argumente, die Kunden gegen den Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit nennen. Anlass genug für Franke & Bornberg dem Hören-Sagen auf den Grund zu gehen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt unbestritten zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Und trotzdem ist ihr Ruf nicht ohne Makel. Denn Versicherern wird häufig unterstellt, ihre Kunden systematisch zu übervorteilen.

Gängige Vorurteile stehen auf dem Prüfstand

Mittel der Wahl seien (Gefälligkeits-) Gutachten, vorsätzlich verzögerte Bearbeitung und Zermürben durch ständiges Anfordern weiterer Informationen. Auch die Diskussion über vermeintliche Instrumentalisierungen „unbestimmter Rechtsbegriffe“ zur Leistungsverweigerung wird immer wieder aufs Neue entfacht.

Franke und Bornberg geht den pauschalen Vorwürfen auf den Grund. Und setzt dafür auf selbst erhobene Fakten.

Der aktuellen Leistungspraxis-Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von Franke und Bornberg auf der Basis des BU-Unternehmens- bzw. Leistungspraxisratings liegen Daten der Allianz, AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger und Swiss Life zugrunde.

BU Leistungsquote ist hoch: Keine systematische Leistungsverweigerung

Fast alle Gesellschaften sind schon seit dem Erstrating dabei. Mit rund 32.800 (2016: 24.600) Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen decken diese Versicherer mehr als die Hälfte aller Leistungsfälle des Jahres 2017 ab.

Von systematischer Leistungsverweigerung könne zumindest bei den teilnehmenden Gesellschaften keine Rede sein, berichtet Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

„Noch nicht einmal eine von fünf BU-Leistungsprüfungen endete hier mit einer Ablehnung; mehr als 80 % der untersuchten Regulierungen sind zu Gunsten der Versicherten ausgefallen. Verweigerung sieht anders aus.“

Bei mehr als 14.000 Regulierungen könne die Studie allerdings nicht jeden einzelnen Fall analysieren.

Foto: Shutterstock

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