Kindersicherheitstag: Wann ist mein Kind unfallversichert?

Am 10. Juni 2019 war Kindersicherheitstag. Seit dem Jahr 2000 organisiert und koordiniert die Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ diesen wichtigen Tag. Wenn beispielsweise beide Elternteile arbeiten oder ein Elternteil alleinerziehend ist, kümmern sich Kitas, Schulen, eine Tagesmutter oder auch Oma und Opa um die Kinder. Wie die Kinder in der Obhut von Vertretern der elterlichen Sorge versichert sind, erklären Arag-Experten.


Während des Besuchs von Krippen, Kindergärten und Horten sind die betreuten Kinder gesetzlich unfallversichert, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Landes, einer Stadt/Gemeinde oder in freier Trägerschaft (Verein, Wohlfahrtsverband, Kirche) handelt.

Weg zur Kindertageseinrichtung ist versichert

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Besuch der Kindertagesstätte im Zusammenhang stehen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Aktivität von der Einrichtung verantwortlich organisiert, als Kita-Veranstaltung genehmigt und unter Aufsicht pädagogischen Personals durchgeführt wird.

Die Wege von und zur Kindertageseinrichtung sind ebenfalls versichert. Das betrifft auch die Wege zwischen Schule und Hort zur Nachmittagsbetreuung bzw. umgekehrt von der Betreuung zur Schule.

Bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater

Tagespflegepersonen brauchen nach § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis, wenn sie

• ein oder mehrere Kinder
• außerhalb des elterlichen Haushalts
• mehr als 15 Stunden wöchentlich
• länger als drei Monate
• gegen Entgelt

betreuen.

Die Erlaubnis müssen sie beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragen. Das Jugendamt klärt dann, ob die Person die vom Gesetz geforderte Eignung als Tagespflegeperson aufweist. Welche Anforderungen im Einzelnen an die Qualifizierung gestellt werden, kann je nach Bundesland bzw. Kommune unterschiedlich geregelt sein. Wird die Erlaubnis erteilt, sind die betreuten Kinder in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz einbezogen.

In der Schule

Bundesweit besuchen ca. 10 Millionen Kinder und Jugendliche allgemeinbildende Schulen. Hier dürfen neben dem Lernen Spaß und Spiel nicht zu kurz kommen – ob in der Sportstunde oder auf dem Pausenhof. Für die Eltern ist es wichtig, dass ihre Kinder in der Schule jederzeit gut geschützt sind. Das garantiert die Schüler-Unfallversicherung.

 

Seite 2: Was für Besuche bei Verwandten gilt

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