Kooperation zwischen Roland Rechtsschutz und Haftpflichtkasse: Neuer Schutz bei Strafverfahren

Die Haftpflichtkasse hat in Zusammenarbeit mit der Roland Rechtschutz-Versicherung eine neuartige Möglichkeit geschaffen, über die Privathaftpflichtversicherung auch strafrechtliche Risiken sinnvoll abzusichern.

Absicherung gegen den Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens:  Roland Rechtsschutz und Haftpflichtkasse bringen ihr erstes gemeinsames Produkt auf den Markt.

Zum 1. Februar ist die Kooperation der beiden Spezialversicherer mit einer Produktkombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung gestartet. Die Kombination ist nicht obligatorisch, sondern als zusätzlicher Baustein „StrafrechtPlus Privat“ zur privaten Haftpflichtversicherung optional auswählbar.

Damit sind die Kunden der Haftpflichtkasse gegen den Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens abgesichert – im Privatleben, im Beruf und beim ehrenamtlichen Engagement im Verein. Der Schutz deckt Vorwürfe wie etwa Beleidigung, Steuerhinterziehung, Verleumdung, unterlassene Hilfeleistung und den Verbrechensvorwurf bis hin zu einer rechtskräftigen Verurteilung ab.

Versicherungsnehmer können sich damit nicht nur gegen den Vorwurf einer Straftat, sondern sogar gegen den Vorsatzvorwurf schützen: Eine Prüfung auf möglichen Haftpflichtanspruch, der sich aus einem Strafverfahren ergeben könnte, ist nicht erforderlich.

 

Seite 2: Kostenübernahme garantiert

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