Riester-Abzocke durch Doppelprovisionen – Sparer können Geld zurückfordern

Die Verbraucherzentrale Hamburg(VZHH) ist dafür bekannt, dass sie sich gern mit dem Versicherern in den Ring begibt. Nun unterstellen die Verbraucherschützer den Versicherern „Abzocke“ und stellen Riester-Sparern einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Die VZHH wirft den Lebensversicherern vor, bei der Riester-Rente doppelte Provision kassiert zu haben.

 

Mit Hilfe eines Musterbriefs der VZHH könnten Verbraucher mehrfach gezahlte Abschluss- und Vertriebskosten auf Riester-Rentenversicherungen von ihrer Versicherung zurückerhalten, betont die VZHH in ihrem Schreiben.

Jahrelang hätten viele Versicherer eine falsche Rechtsauffassung vertreten und doppelte Provisionen erhoben. Nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherschützer sind zehntausende Kunden davon betroffen.

Vor allem Riester-Sparer mit Kindern und Verbraucher, die ihre Riester-Eigenbeiträge etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Verringerung der Arbeitszeit schon einmal gesenkt und wieder angehoben haben.

Das Bundesfinanzministerium habe in dem Zusammenhang klargestellt, dass die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten auf Riester-Rentenversicherungsverträge verboten sei. „Wir gehen davon aus, dass Riester-Sparer in den letzten Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag zu viel an die Versicherungswirtschaft gezahlt haben“, sagt Christian Biernoth, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sämtliche Riester-Rentenversicherungsverträge, auf die noch Beiträge entrichtet werden, können mit höheren Kosten belegt worden sein. Aber auch für bereits gekündigte, beitragsfrei gestellte oder sich in der Rentenphase befindende Verträge können Versicherer zu viel Geld verlangt haben.

Besonders verärgert sind die Verbraucherschützer darüber, dass die Kunden der Versicherer gar nicht erkennen könnten, ob sie betroffen seien. Die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten findet praktisch im Verborgenen statt. Die Doppelprovisionen werden weder im Versicherungsvertrag noch in sonstigen Vertragsunterlagen erwähnt.

Verbraucher sollten Versicherer anschreiben

Betroffene müssen zu viel gezahlte Provisionen selbst von den Versicherungsgesellschaften zurückfordern. „Wir begrüßen das Verbot des Ministeriums“, lobt Biernoth. „Es geht aber nicht weit genug. Wir hätten uns von der Aufsicht gewünscht, dass sie die Unternehmen dazu verpflichtet, alle betroffenen Kunden unaufgefordert zu informieren und zu entschädigen.“

Dass sich eine Beschwerde lohnt, zeigt laut VZHH ein Fall aus dem Saarland: Dort hatte ein Riester-Sparer, der arbeitslos wurde, den Eigenbeitrag seiner Riester-Rentenversicherung vorübergehend gesenkt und noch im gleichen Jahr wieder auf den ursprünglichen Betrag erhöht.

Daraufhin verlangte die Versicherungsgesellschaft erneut Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von über 3.500 Euro. Der Betrag wurde mittlerweile wieder gutgeschrieben. „Wir raten allen Verbrauchern, die den Eigenbetrag ihrer Riester-Rentenversicherung verändert haben, ihre Versicherung aufzufordern, mögliche Ansprüche zu prüfen und zurückzuzahlen“, so Biernoth. (dr)

 

Foto: VZHH

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