BdV: Überschussbeteiligungen so aussagekräftig wie Abgaswerte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge

Der Bund der Versicherten übt einmal mehr harsche Kritik an der Praxis der Überschussdeklaration der Lebensversicherer. Diese seien so aussagekräftig wie die Angabe der Abgaswerte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge. Und spricht von gezielter Irreführung und Intransparenz.

Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstands ist Aktuar und hat zuvor in der Versicherungsbranche gearbeitet.

Die Lebensversicherer geben – wie stets zum Jahresende – derzeit wieder bekannt, wie sie in 2020 die Versicherten an ihren Überschüssen beteiligen wollen. Für den BdV ist diese Praxis ein rotes Tuch, weil hier fälschlicherweise suggeriert werde, dass die dabei genannten Verzinsungen sich auf die gesamt eingezahlten Beiträge beziehen.

Das sei nicht korrekt, denn sie betreffe nur einen Teil davon. Je nach Kostenbelastung und Vertragsdauer fällt die „echte“ Rendite (also die Beitragsrendite) daher häufig um einiges niedriger aus, betonen die Verbraucherschützer.

„Wenn ein Versicherer drei Prozent Überschussbeteiligung deklariert, dann kommt letztlich nur ein Bruchteil davon beim Kunden an“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher vom Bund der Versicherten (BdV).

Die Versicherer verschwiegen diese Tatsache und gäben Versicherten damit keine Chance, sich ein ehrliches Bild zu machen. „Die deklarierten Überschüsse sind für die Kundinnen und Kunden genauso aussagekräftig wie die Angabe der Abgaswerte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge“, so Kleinlein.

Die genannte Überschussbeteiligung wirke nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge, sondern lediglich auf den Sparanteil der gezahlten Versicherungsprämie. Der Sparanteil sei der Betrag, der nach Abzug von Verwaltungs-, Risiko- und Abschlusskosten übrigbleibe, erklärt der BdV.

„Der Sparanteil beträgt oft nur 80 Prozent von dem, was an den Versicherer gezahlt wird“, sagt Versicherungsmathematiker Kleinlein. Die tatsächliche Gesamtverzinsung der eingezahlten Beiträge falle damit deutlich geringer aus.

Bei einem Vertrag über zwölf Jahre und einer Überschussbeteiligung in Höhe von drei Prozent sowie einem Sparanteil von 80 Prozent führt dieses im Modellfall zu einer Negativrendite in Höhe von minus 0,4 Prozent. Auch bei drei Prozent Überschussbeteiligung könne die tatsächliche Rendite sogar negativ werden, sagt Kleinlein.

Gerade die Werbung der Lebensversicherer mit vermeintlich hohen Überschüssen für das kommende Jahr sieht der Aktuar kritisch. Denn dort werde verheimlicht, dass die Verzinsung nur auf die Sparbeiträge wirke.

„Wenn die Versicherer nicht erklären, dass die deklarierte Überschussbeteiligung nur auf den Sparanteil wirkt, werden die Versicherten gezielt in die Irre geführt“, kritisiert der BdV-Vorstandssprecher.

Würden die tatsächlichen Renditen veröffentlicht, so wäre zu erwarten, dass noch deutlicher wird, dass die Angebote der Lebensversicherer unattraktiv und ineffizient sind. Die Intransparenz mit der Überschussdeklaration sei ein wichtiger Baustein im legalen Betrug der Lebensversicherer, macht der Verbraucherschützer daher deutlich. (dr)

Foto: Bund der Versicherten

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