Sparen und Absichern ohne Trauschein

Generell sollten in der Partnerschaft schriftliche Vereinbarungen festgehalten werden. Um im Krankheitsfall füreinander Entscheidungen treffen zu können und Auskünfte von Ärzten zu erhalten, bedarf es einer Vorsorgevollmacht.

Schriftliche Vereinbarungen

Gesonderte Patientenverfügungen ermöglichen zudem Mitbestimmung, falls der jeweils andere Partner erkrankt. Zusätzlich können sich unverheiratete Paare als gegenseitige Erben in einem Testament oder einem notariell beurkundeten Erbvertrag eintragen lassen.

Um sich vor großen finanziellen Belastungen zu schützen, die ein Erbfall verursachen kann, empfiehlt Rilana Klaverkamp eine Risiko-Lebensversicherung: „Bei einer sogenannten Über-Kreuz-Versicherung können sich auch unverheiratete Paare absichern. Beide schließen dabei einen eigenständigen Vertrag ab, indem sie den Partner als versicherte Person angeben und sich selbst als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler einsetzen. Außerdem ist die Leistung im Falle eines Eintritts nicht erbschaftssteuerpflichtig.“

Auch bei gemeinsamen Baufinanzierungen können unverheiratete Paare vorsorgen, indem sich beide ins Grundbuch eintragen lassen. Ebenso sollten beide Partner im Mietvertrag stehen, damit beide ein Anrecht auf die Wohnung haben. (dr)

Foto: Shutterstock

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