„Stoppt die Grundrente“: Vernichtendes Urteil vom ehemaligen Chef der Rentenversicherung

Der langjährige Chef der Deutschen Rentenversicherung Franz Ruland warnt eindringlich vor der Grundrente und fällt ein vernichtendes Urteil über eines der Prestigeobjekt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. 

Die Kritik des ehemaligen Chefs der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruhland, dürfte insbesondere Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nicht gefallen.

Der langjährige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Prof. Franz Ruland, geißelt auch den dritten Anlauf der Bundesregierung für die geplante Grundrente. In einem Beitrag für den Berliner „Tagesspiegel“ warnte er am Montag „eindringlich“ vor der Einführung des umstrittenen Regierungsprojekts.

„Kein Argument, mit dem sie (die Grundrente, d. Red.) gerechtfertigt wird, stimmt“, schreibt Ruland. “ Sie führt zu verfassungswidrigen Ungerechtigkeiten, benachteiligt Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften und ist – so wie sie geplant ist – undurchführbar.“

Die Grundrente soll am morgigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Grundrente „honoriert keine Lebensleistung – im Gegenteil“, so Ruland weiter. Denn sie begünstige „zumeist Teilzeitbeschäftigte“.

Bei einer 33-jährigen Mindestversicherungsdauer für einen Grundrentenanspruch, wie sie im aktuellen Referentenentwurf vorgesehen sei, seien vor allem die Renten der Teilzeitarbeitnehmer „so niedrig, dass sie durch die Grundrente aufgestockt würden“. Die Honorierung der Lebensleistung durch den vorgesehenen Rentenzuschlag nehme „ab, je größer sie ist“.

„Viele, die arm sind und Hilfe bräuchten“, bekämen die Grundrente aber nicht, weil sie nicht die geforderten 33 Grundrentenjahre zurückgelegt hätten, kritisiert Ruland weiter. Rentner mit weniger als 33 Jahren würden zudem gegenüber Menschen benachteiligt, die eine freiwillige, betriebliche oder private (Zusatz-)Rente beziehen.

Gesetzlich Versicherte mit weniger als 33 Beitragsjahren gingen vollends leer aus, sie hätten „weder Anspruch auf die Grundrente noch auf den Freibetrag“, so Ruland. Die Einschätzung des Verfassungsrechtlers: „Diese Ungleichbehandlung verletzt den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.“

Auch bei der Anrechnung des Einkommens der Partner von Grundrentenberechtigten erwartet Ruland Konflikte mit der Verfassung. „Es verstößt gegen den Schutz von Ehe und Familie durch das Grundgesetz, dass bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften – anders als in der Sozialhilfe – Einkommen des Partners nicht angerechnet wird und damit Ehen schlechter gestellt werden“, moniert der Jurist. Ruhland war von 1992 bis 2005 Geschäftsführer des früheren Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und fällt ein vernichtendes Urteil über das Regierungsprojekt: „Stoppt die Grundrente!“ (IhreVorsorge)

Foto: Deutsche Rentenversicherung

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