Swiss Life mit Neuerungen in den BU-Tarifen

Der Versicherer Swiss Life hat seine Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) überarbeitet. Besonders junge Menschen sollen von flexiblen Anpassungsmöglichkeiten ihrer BU über die gesamte Laufzeit profitieren, teilte das Unternehmen mit. Auch in Sachen Kurzarbeit gibt es eine Neuerung.

Der Ereigniskatalog von BU Protect wurde um Kurzarbeit erweitert.

Nach Angaben von Swiss Life wurden die maximalen BU-Rentenhöhen für besondere Zielgruppen erweitert, insbesondere für Schüler ab der 11. Klasse und Auszubildende, die mit 1.300 Euro abgesichert werden können. Studenten können bis zu 1.500 Euro BU-Rente monatlich versichern, ausgewählte Master-Studenten und Doktoranden bis zu 2.000 Euro.

Der Antrag der Swiss Life SBU, der Swiss Life BUZ, der MetallRente.BU, der KlinikRente.BU und der BU Flex des Arbeitskraftschutzes Flex wurde neu strukturiert. Die neue „Zwei-Spalten-Logik“ soll nach Angaben des Versicherers für mehr Übersicht sorgen, gleichzeitig vereinfache die Neustrukturierung der Fragen nach Dauer der Abfragezeiträume das Ausfüllen der Gesundheitsfragen.

Der Ereigniskatalog von BU Protect, einer Lösung für die Überbrückung besonderer Lebensphasen, wurde um Kurzarbeit und Sabbatical erweitert.

Zudem gibt es eine neue sogenannte „Akuthilfe“. Diese soll bei der Diagnose von sechs Krankheitsbildern leisten: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit und Verlust der Sprache. Der Kunde erhält nach Angaben von Swiss Life eine Rente für eine Dauer von zwölf Monaten. Treten mehrere dieser Krankheiten zeitlich versetzt auf, könne sich dieser Zeitraum auch noch verlängern. Auch der mehrfache Bezug der Akuthilfe auf Grund ein und derselben Krankheit sei möglich.

Aufgrund des Gesundheitszustandes erhalten manche Kunden eine sogenannte Ausschlussklausel, zum Beispiel für die Wirbelsäule oder Gelenke. Die Neuerung von Swiss Life: Sollte mit dem Kunden eine von mehreren näher bestimmten Klauseln vereinbart werden müssen, dann besteht künftig die Möglichkeit einer späteren automatisierten Revision der Ausschlussklausel.

BU-Schutz für „Trendberufe“

Sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der Altersrente anheben, so haben die künftigen Kunden in den selbstständigen BU-Tarifen, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE laut Swiss Life die Möglichkeit, später die Laufzeit des Vertrages ohne erneute Gesundheitsprüfung unter gewissen Voraussetzungen zu verlängern.

Die Berufsliste wurde nach Angaben des Versicherers um zahlreiche „Trendberufe“ aus den letzten Jahren erweitert, wie zum Beispiel Data-Engineer, Scrum-Master und KI-Entwickler. Ebenso wurden relevante Berufe aus den Branchen der IG BCE aufgenommen, dazu zählen der Flachglastechnologe, der Lacklaborant und der Solaranlagenmechaniker. Auch die zur Auswahl stehende Liste an Bachelor- und Masterstudiengängen wurde erweitert. (kb)

Foto: Shutterstock

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