
Alt- oder Neuzusage? Fallstricke in der Direktversicherung
Die steuerliche Behandlung von Direktversicherungen nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) ist ganz einfach - allerdings nur, wenn auf den Zusatzfreibetrag von 1.800 Euro verzichtet wird. Gastbeitrag von Andreas Buttler, febs Consulting GmbH
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