Mütterrente III Tabelle: So viel Renten-Nachzahlung ist pro Kind möglich

Glas mit Euromünzen und der Aufschrift „Rente“ symbolisiert höhere Rentenzahlungen und mögliche Nachzahlungen durch die Mütterrente III.
Bild: KI-generiert mit OpenAI (DALL·E)
Mehr Rente für Eltern: Was bedeutet die Mütterrente III konkret?

Die Mütterrente III soll Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern finanziell besserstellen. Weil die Auszahlung erst 2028 starten soll, kann es rückwirkend Geld für 2027 geben. Eine Tabelle zeigt, welche Beträge nach heutigem Stand pro Kind möglich sind.

Die Mütterrente III soll die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ausweiten. Bisher werden für diese Kinder bis zu 30 Monate anerkannt. Künftig sollen es bis zu 36 Monate sein. Damit würden Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes gleichgestellt. Für ab 1992 geborene Kinder sind bereits bis zu 36 Monate möglich.  

Konkret bedeutet die Reform: Pro vor 1992 geborenem Kind können bis zu sechs Monate Kindererziehungszeit zusätzlich angerechnet werden. Das entspricht einem halben Entgeltpunkt. Dieser zusätzliche halbe Rentenpunkt erhöht die monatliche Rente.  

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Auszahlung wegen des technischen Umsetzungsaufwands erst 2028 beginnen soll. Da die Regelung aber bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, erhalten Rentnerinnen und Rentner, deren Rente vor Januar 2028 beginnt, eine Nachzahlung.  

Tabelle: So viel Mütterrente III ist pro Kind möglich

GrundlageBeitrag pro Kind
Zusätzliche Kindererziehungszeitbis zu sechs Monate
Zusätzliche Entgeltpunktebis zu 0,5 Rentenpunkte
Zusätzliche Monatsrente21,26 Euro
Mögliche Nachzahlung für 2027*mindestens 255,12 Euro
Mögliche Nachzahlung bei zwei Kindern*mindestens 510,24 Euro
Mögliche Nachzahlung bei drei Kindern*mindestens 765,36 Euro

*Berechnung auf Basis des Rentenwerts ab 1. Juli 2026 von 42,52 Euro. Eine mögliche Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 ist nicht berücksichtigt.

Wichtig ist: Die exakte Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027 steht noch nicht fest. Denn zum 1. Juli 2027 wird der Rentenwert voraussichtlich erneut angepasst. Bekannt ist aber bereits der Rentenwert ab 1. Juli 2026: Er steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Ein halber Rentenpunkt entspricht dann 21,26 Euro monatlich.  

Beispiele: Was Eltern mit mehreren Kindern erwarten können

Wer ein vor 1992 geborenes Kind erzogen hat, könnte nach heutigem Rechenstand für 2027 mindestens 255,12 Euro Nachzahlung erhalten, sofern der volle zusätzliche halbe Rentenpunkt zusteht und der Rentenwert ab Juli 2027 unberücksichtigt bleibt.

Bei zwei Kindern wären es 510,24 Euro, bei drei Kindern 765,36 Euro. Tatsächlich kann der Betrag höher ausfallen, wenn der Rentenwert zum 1. Juli 2027 steigt. Die Deutsche Rentenversicherung betont selbst, dass sich der spätere Wert eines halben Rentenpunktes derzeit noch nicht verlässlich abschätzen lässt, er aber höher sein werde als heute.  


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Wer profitiert von der Mütterrente III?

Profitieren können Erziehende, denen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zugeordnet werden. Umgangssprachlich ist von Mütterrente die Rede, tatsächlich können aber auch Väter profitieren. Kindererziehungszeiten können Eltern untereinander aufteilen; es kann jedoch immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren.  

Für Menschen, die vor dem 1. Januar 2028 bereits Rentnerin oder Rentner sind, soll die Berechnung und Auszahlung weitestgehend automatisch erfolgen. Ein gesonderter Antrag ist in diesen Fällen grundsätzlich nicht erforderlich. Auch wer noch keine Rente bezieht, aber Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto geklärt hat, muss nach Angaben der Rentenversicherung nicht tätig werden.  

Anrechnung auf andere Leistungen möglich

Die Mütterrente III ist keine eigenständige Zusatzrente, sondern Teil der gesetzlichen Rente. Deshalb kann sie Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben. Die Deutsche Rentenversicherung nennt unter anderem Grundsicherung, Wohngeld sowie mögliche Wechselwirkungen mit Witwen- oder Witwerrenten.  

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung könnten rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Mütterrente III profitieren. Die zusätzlichen Kosten werden auf rund fünf Milliarden Euro pro Jahr beziffert und sollen aus Steuermitteln finanziert werden.

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