Union und SPD wollen die Rente mit 63 abschaffen – ein IAB-Ökonom hält dagegen. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bringt ein Zuschlagsmodell für die Rente mit 63 ins Spiel, das die geltende Regelung nicht streicht, sondern umbaut: Wer länger arbeitet, soll dafür einen wachsenden Bonus erhalten. Die Koalition hat sich bereits festgelegt, politisch aufgegriffen wurde Webers Vorschlag bislang nicht.
Ein Kompromiss, den bisher niemand gefordert hat
Union und SPD einigten sich am 28. August 2026 in Münster darauf, die „Rente mit 63″ – offiziell die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte – als Teil eines Gesamtpakets abzuschaffen. Grundlage dafür ist die Empfehlung der Alterssicherungskommission, die ihren Bericht am 23. Juni 2026 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben hatte. Das früheste Zugangsalter für langjährig Versicherte soll demnach von 63 auf 64 Jahre steigen, die volle Abschlagsfreiheit fällt. Für Härtefälle wird zudem eine gesonderte Schutzregelung diskutiert.
In diese Debatte hinein hat Weber seinen Alternativvorschlag eingebracht. Er skizzierte ihn zunächst im Debattenformat des IAB-Forums und vertiefte ihn anschließend im Fachjournal „Wirtschaftsdienst“ (Heft 9/2026). Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um einen wissenschaftlichen Debattenbeitrag – nicht um einen Gesetzentwurf und nicht um eine offizielle Position der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen.
Webers Zuschlagsmodell für die Rente mit 63 im Detail
Webers Kritik setzt am Konstruktionsfehler der bestehenden Regelung an: Wer nach 45 Beitragsjahren mit 63 abschlagsfrei in Rente geht, verbessert seine Rente nicht weiter, wenn er stattdessen bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren arbeitet. Das System belohnt damit das frühe Aufhören, nicht das Weiterarbeiten. Genau das will Weber umkehren.
Sein Vorschlag: Statt der bisherigen Abschlagsfreiheit erhalten Versicherte mit 45 Beitragsjahren einen Sonderzuschlag, der den Rentenzugangsfaktor auf 1,0 hebt. Ab einem Startalter – Weber nennt beispielhaft 64 oder 65 Jahre – gibt es dann für jeden weiteren Monat späteren Renteneintritts zusätzliche Zuschläge, etwa in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat. Wer länger arbeitet, bekommt somit nicht nur die reguläre Rentenanpassung, sondern einen fortlaufend wachsenden Bonus – bis über die Regelaltersgrenze hinaus. Die konkrete Zuschlagshöhe steht laut Weber selbst noch nicht endgültig fest, die 0,5 Prozent dienen lediglich als Rechenbeispiel.
Entscheidend für die Kostenneutralität: Die Summe der über die gesamte Rentenlaufzeit gezahlten Leistungen bleibt nach Webers Modell versicherungsmathematisch identisch zum Status quo. Es verschiebt sich lediglich der Anreiz – weg vom frühen Ausstieg, hin zum längeren Verbleib im Erwerbsleben.
Für gesundheitliche Härtefälle sieht Weber keine neue Ausnahmeregelung vor, sondern verweist auf die bestehende Erwerbsminderungsrente. Dort schlägt er vor, den Abschlag für besonders langjährig Versicherte von derzeit 0,3 Prozent auf 0,2 Prozent pro Monat zu senken – statt, wie politisch angedacht, ein komplett neues Schutzrenten-Konstrukt zu schaffen.
Status quo versus Zuschlagsmodell im Vergleich
| Geltendes Recht (Rente für besonders langjährig Versicherte) | Zuschlagsmodell nach Weber | |
|---|---|---|
| Frühestes Zugangsalter | 63 Jahre (nach 45 Beitragsjahren) | Beispielhaft 64 oder 65 Jahre |
| Anreiz bei Renteneintritt am Stichtag | Abschlagsfreie Rente, keine weitere Verbesserung bei späterem Eintritt | Rentenzugangsfaktor 1,0 als Basis, danach zusätzliche Zuschläge |
| Anreiz für längeres Arbeiten | Kein zusätzlicher finanzieller Bonus über die Regelaltersgrenze hinaus | Fortlaufender Zuschlag von beispielhaft 0,5 Prozent pro Monat bis über die Regelaltersgrenze |
| Härtefallregelung | Diskutiert wird eine neue „Schutzrente“ (unter anderem ab 35 Beitragsjahren, mit Gesundheitsprüfung) | Nutzung der bestehenden Erwerbsminderungsrente, Abschlag von 0,3 auf 0,2 Prozent pro Monat gesenkt |
| Fiskalischer Effekt | Einsparpotenzial der geplanten Abschaffung laut Koalition bis zu zehn Milliarden Euro jährlich | Laut Weber versicherungsmathematisch kostenneutral gegenüber dem Status quo |
| Politischer Status | Koalitionsbeschluss vom 28. August 2026, Umsetzung als Gesetz noch 2026 geplant | Wissenschaftlicher Debattenbeitrag ohne politische Aufnahme |
Bemerkenswert ist zudem, dass Weber nicht der einzige Ökonom aus dem IAB-Umfeld mit einem eigenen Kompromissvorschlag ist. IAB-Direktor Bernd Fitzenberger schlug separat vor, für die abschlagsfreie Frührente künftig nur noch 42 sozialversicherungspflichtige Arbeitsjahre statt 45 Beitragsjahre unterschiedlicher Art anzurechnen – darunter auch Kindererziehungs- oder Pflegezeiten. Beide Vorschläge zeigen: Innerhalb der Forschung gibt es mehrere Wege zwischen vollständigem Erhalt und vollständiger Abschaffung der Regelung – die politische Entscheidung darüber steht noch aus.














