BdV versus „SBU-professional Vitality“ – so geht es im Rechtsstreit weiter

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Ende März hat sich der Bund der Versicherten e. V. (BdV) auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München mit seiner Klage gegen die undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung durchgesetzt. Das OLG hatte dem Versicherer verboten, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Nun liegt das schriftliche Urteil vor.

„Auch das Berufungsgericht hat sich unserer Bewertung angeschlossen: Die Klauseln des Fitness-Tarifs sind intransparent und benachteiligend – das ist definitiv kein Kandidat für den Fairnesspokal“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Gesundheit versus Datenschutz

Der BU-Tarif wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Verbraucherinnen und Verbrauchererfahren allerdings nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führe, so der BdV.

Außerdem weise der Versicherer nicht darauf hin, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können. Erfährt der Versicherer zudem nicht termingerecht vom gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person, wird dieses nicht vergünstigend in die Prämienberechnung einbezogen – auch wenn der Versicherer die Nichtübermittlung selbst zu vertreten habe, betont die Verbraucherschützer.

Überschussklausel verstößt gegen Transparenzgebot

Laut der Entscheidung des OLG München verstößt die „Überschussklausel“ gegen das Transparenzgebot und die „Informationsklausel“ ist unangemessen benachteiligend. Der Versicherer hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen.

„Wenn auch das zweite Richterkollegium dem Versicherer erklärt, dass seine Vertragsbedingungen unverständlich sind und seine Versicherten benachteiligen, würde ich erwarten, dass er sie im Kundeninteresse endgültig vom Markt nimmt. Er kann stattdessen auch weiter prozessieren. Wir sind jedenfalls fit für die dritte Runde“, sagt Rehmke.

Nach erfolgloser Abmahnung hatte der Verbraucherschutzverein im Juli 2020 Klage erhoben und nun in erster und zweiter Instanz gewonnen.

Generali prüft Revision

Ob die Generali in Revision gehen will, lässt der Versicherer derzeit noch offen. Auf Anfrage von Cash. wurde der Redaktion mitgeteilt, dass man die Urteilsbegründung analysiere und prüfe.

Das Oberlandesgericht München (OLG) habe in seinem Urteil vom 31. März 2022 über die Wirksamkeit einzelner Klauseln entschieden, die die Dialog Lebensversicherungs-AG in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs Generali Vitality aufgenommen habe.  Das Gericht halte zwei Teilklauseln innerhalb der Regelung zur Vitality spezifischen Überschussbeteiligung für unwirksam, betonte der Versicherer in seiner Stellungnahme gegenüber Cash. weiter.

Auf die Frage, ob man den Tarif überarbeiten wolle oder einstellen werde, äußerte die Generali lediglich, dass Generali Vitality ein innovatives Programm sei, das Menschen – unabhängig vom Gesundheitszustand und Alter des Kunden – zu einem gesundheitsbewussteren Leben motiviere. „Tausende Kunden nutzen Generali Vitality täglich und sind sehr zufrieden mit dem Programm“, betont der Versicherer gegenüber Cash. weiter.

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