Einbruch während Urlaubsreise? Beim Hausrat-Schutz zählen Feinheiten

Foto: BdV/Achenbach
Bianca Boss, BdV-Vorständin

Urlaubszeit ist Einbruchszeit. Die Hausratversicherung bietet hier die beste Absicherung. Zwar nicht gegen den Einbruch. Aber die Schäden, die die Einbrecher hinterlassen. Doch Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Worauf bei einer Hausratversicherung zu achten ist.

„Den besten Schutz bietet die Hausratversicherung, die insbesondere bei sehr teuren Hausratgegenständen sinnvoll ist. Dabei sollte man beachten, dass sie nur den Einbruchdiebstahl, nicht aber den einfachen Diebstahl einschließt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Würden beispielsweise Gegenstände von der Terrasse entwendet, wäre das kein Einbruchdiebstahl und es bestünde grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern, so die Expertin.

Losen Hausrat vor Stürmen in Sicherheit bringen

Da das Wetter immer unberechenbarer wird, kann es vorkommen, dass ein plötzlicher Sturm Gegenstände auf der Terrasse beschädigt. Schäden durch die Naturgefahr Sturm sind zwar von der Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es hier zwei Haken: Es muss sich um einen Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke 8) handeln.

Und der Schutz gilt in der Regel nur für Gegenstände, die am Gebäude befestigt sind, wie Markisen. „Einige leistungsstarke Tarife am Markt bieten in gewissem Umfang auch Schutz gegen Sturmschäden für außerhalb der Wohnung aufbewahrte Dinge“, sagt Boss.

Auch auf Elementarschutz achten

Bei Wohnorten in Risikozonen wie Hochwasser-Gebieten ist eine zusätzliche Absicherung gegen Elementargefahren sinnvoll. Beispielsweise käme die bloße Hausratversicherung für Schäden nach Überschwemmungen und damit einhergehender Ausuferung stehender oder fließender Gewässer nicht auf. Das gilt auch für Schäden durch Witterungsniederschläge wie Starkregenfälle. Somit wäre ein vollgelaufener Keller mit teilweise erheblichen Folgeschäden für den Hausrat ohne die Erweiterung um Elementargefahren in aller Regel nicht versichert.

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