Beratungsprotokoll: BVR fordert Wahlrecht

Die Volks- und Raiffeisenbanken wollen, dass das im vergangenen Jahr eingeführte Beratungsprotokoll auf den Prüfstand gestellt wird. Der genossenschaftliche Bankenverband BVR spricht sich dafür aus, Verbrauchern ein Wahlrecht einzuräumen.

Gerhard Hofmann
Gerhard Hofmann

BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur „Reuters“, dass viele Bankkunden gerne auf die detaillierte Dokumentation der Anlageempfehlung verzichten würden. Sie empfänden diese als überflüssig und hinderlich für ihre Entscheidung.

„In vielen Fällen könnte das Protokoll entfallen, ohne dass der Verbraucherschutz leidet“, sagte Hofmann. Selbst die Politik habe gemerkt, dass sie mit der Vorgabe über das Ziel hinausgeschossen sei, sagte der BVR-Vorstand. Es werde bereits überlegt, Ausnahmen für erfahrene aktive Anleger zuzulassen. Das reiche aber nicht aus.

Hintergrund: Bankberater müssen seit 2010 jedes Beratungsgespräch, die Risikoneigung des Kunden und die eigene Produktempfehlung detailliert schriftlich festhalten und das Protokoll dem Kunden aushändigen.

Foto: BVR

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