„Druck aufs Provisionsmodell erhöht sich“

Karl Matthäus Schmidt, Vorstand der Quirinbank, spricht über den Gesetzentwurf zur honorarbasierten Anlageberatung und die Zukunft der Honorarberatung in Deutschland.

Honorarberater: Karl Matthäus Schmidt, Quirinbank
Karl Matthäus Schmidt, Quirinbank: „In der Praxis werden Anleger aber häufig rein produktgetrieben beraten.“

Cash.: Das BMF hat einen Gesetzentwurf für die honorarbasierte Anlageberatung vorgelegt. Sollte es eine analoge Neuregelung für den Versicherungsbereich geben?

Schmidt: Klares Ja. Zu einer ganzheitlichen Anlegerberatung gehört auch das Segment der Versicherungen. Eine Ausweitung des Honoraranlageberatungsgesetzes auf die Versicherungsvermittlung und eine gesetzlich verankerte Berufsbezeichnung eines „Honorar-Versicherungsberaters“ halte ich deshalb für absolut sinnvoll.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine einzige Zulassung für Honorarberater, mit der zu allen Anlageprodukten beraten werden kann. Ist das in Ihren Augen zweckmäßig?

Ich stimme der Forderung zu. Eine Finanzanlageberatung im Sinne des Anlegers muss in erster Linie die individuelle, persönliche Lebenssituation und die spezifischen Anlegerwünsche in den Mittelpunkt stellen. Erst dann kann eine umfassende und nachhaltige Lösung für den Kunden gefunden werden.

In der Praxis werden Anleger aber häufig rein produktgetrieben beraten. Kein Wunder – wird doch der klassische Bankberater oft durch Zuwendungen Dritter oder bankeigener Vertriebsvorgaben dazu angehalten, seinen Kunden bestimmte Finanzprodukte zu empfehlen. Dieser Systemkonflikt wird auch vom Gesetz des BMF nicht behoben.

Welche Faktoren müssen eintreten, damit die Honorarberatung auch hierzulande Fuß fasst?

Initiativen auf europäischer Ebene sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Sachen „Kick-back“ bergen ein enormes Haftungspotenzial für Banken. Dies wird den Druck auf das Provisionsmodell in Deutschland weiter erhöhen.

Einen Systemwechsel im Sinne eines flächendeckenden Provisionsverbots halte ich vorerst jedoch aufgrund unserer starken deutschen Finanzlobby für unrealistisch.

Mit einer Neuregelung der Beweislastumkehr zugunsten des Anlegers, der Ausdehnung des Honoraranlageberatungsgesetzes auf den Versicherungsbereich und der steuerlichen Absetzbarkeit von Honoraren könnte die Bundesregierung indes deutliche Akzente für eine verbraucherfreundliche Finanzberatung setzen.

Interview: Julia Böhne

Foto: Urban Ruths

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