Urteil: Schadenersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Mieter können von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn dieser seinen Eigenbedarf an der Wohnung nur vorgetäuscht hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine jahrelange Rechtsprechung bekräftigt.

Der BGH urteilte zugunsten eines Mieters.

Täuschen Vermieter bei der Anmeldung von Eigenbedarf ihre Mieter mit falschen Tatsachen, müssen sie Schadenersatz leisten. Das geht aus einem aktuellen BGH-Urteil hervor (Aktenzeichen VIII ZR 99/14).

Mieter zerrt Vermieter vor Gericht

Den Richtern lag die Schadenersatzklage eines Mieters aus Koblenz vor. Ihm wurde gekündigt, weil angeblich der neue Hausmeister des Gebäudes in seine Wohnung einziehen sollte. Es kam zu einem Prozess, in dessen Verlauf sich beide Parteien per Vergleich einigten. Der Mieter zog aus, doch statt des Hausmeisters zog eine Familie in die Wohnung ein.

Der Mieter wollte nun finanziellen Ersatz für seine höhere Monatsmiete nach dem Umzug, den längeren Weg zur Arbeit und für seine Kosten des ersten Prozesses – insgesamt rund 25.800 Euro. Er scheiterte beim Landgericht Koblenz.

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Der BGH hingegen gab ihm in dem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil recht und wies den Fall zur erneuten Beurteilung an das Landgericht zurück. Mit dem Vergleich habe der Mieter nicht auf eventuelle Schadenersatzansprüche verzichtet, hieß es.

„Vorgetäuschter Eigenbedarf kann für den Vermieter teuer werden“, kommentierte Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund das Urteil.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock.com

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