Fonds-Vermögensverwaltung vs. Dachfonds: Womit fahren Berater besser?

Vermögensverwaltende Dachfonds sind bei vielen unabhängigen Finanzberatern beliebt: Wählt der Vermittler ein gut konstruiertes Produkt mit einem fähigen Manager, kann er seinem Kunden beinahe ein Rundum-Sorglos-Paket für seinen Vermögensaufbau oder –erhalt anbieten – bisher.
Gastbeitrag von Dirk Fischer, Patriarch Multi-Manager GmbH.

Dirk Fischer, Geschäftsführer der Patriarch Multi-Manager GmbH
Dirk Fischer, Geschäftsführer der Patriarch Multi-Manager GmbH

Allerdings hat der Gesetzgeber freien Vermittlern das Geschäft mit Dachfonds (sowie auch Einzelfonds) zunehmend erschwert. Eine Lösung kann der Umstieg auf eine Fonds-Vermögensverwaltung sein.

Zunächst ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Derzeit ist für die Fondsvermittlung die bekannte Lizenz nach §34c der Gewerbeordnung (GewO) von Nöten. Bereits hier lag die volle Beratungshaftung und Protokollierungspflicht beim Finanzberater.

Fondsprodukte: Finanzberater nahezu mit Banken gleichgesetzt

Mit der im Dezember 2011 stattgefundenen Verkündung des Finanzanlagevermittlergesetzes werden sich die Anforderungen nun weiter verschärfen. Im dann maßgeblichen §34f GewO („Finanzanlagenvermittler“) ist nun der Nachweis der fachlichen Eignung zwingende Voraussetzung, und eine alternative Anerkennung über eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“ nur noch sehr schwierig zu erreichen.

Auch die Dokumentationspflicht wird nochmals verschärft – und zwar so weit, dass auch freie Vermittler nun nahezu gleichgesetzt behandelt werden mit herkömmlichen Banken. Das sind Herausforderungen, die freien Vermittlern das Geschäft mit Fondsprodukten nachhaltig erschweren.

Haftungsdach beschränkt Freiheit

Als eine Alternative bietet sich freien Vermittlern die Zusammenarbeit mit einem Haftungsdach an. Der Vorteil dieser Konstruktion für den Vermittler: Solange er als „gebundener Vermittler (Tied Agent)“ die Vorgaben des Haftungsdachs und die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält, liegt die Haftung vollständig beim Haftungsdach.

Im Gegenzug zu dieser Risikominimierung geben freie Vermittler allerdings auch einen bedeutenden Teil ihrer Freiheit auf. So ist der Vermittler gegenüber dem Kunden stets beschränkt auf die vom Haftungsdach vorgegebene Produktpalette und kann damit womöglich nicht das aus seiner Sicht optimale Dachfondsprodukt für seinen Kunden auswählen.

Aus diesem Dilemma gibt es einen einfachen Ausweg: die Fonds-Vermögensverwaltung. Hierbei handelt es sich um eine standardisierte Vermögensverwaltung, in deren Rahmen ebenso wie bei vermögensverwaltenden Dachfonds ein mandatierter Anlageberater in eine Reihe verschiedener Zielfonds investiert.

Seite zwei: Verkauf einer Fonds-Vermögensverwaltung keine Anlageberatung im juristischen Sinne

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