Neuer Finanzmarktwächter – ideologiefrei?

Im Januar startet die vom Verbraucherschutzministerium auf den Weg gebrachte Institution des Finanzmarktwächters. Ist diese neues Geld zur Pflege alter Vorurteile oder ein hoffnungsvoller Partner im Kampf gegen unseriöse Anlageprodukte?

Kommentar von Martin Klein, Geschäftsführer des Votum-Verbands

„Ohne die Institution des Finanzmarktwächters mit Vorschusslorbeeren auszustatten, gilt es ihn als Partner im Bemühen um eine seriöse Anlageberatung zu erkennen und zu nutzen.“

Eine Morgengabe des neuen Staatssekretärs für Verbraucherschutz, Gerd Billen, an seine ehemalige Wirkungsstätte VZBV, ist ein Frühwarnsystem für Fehlentwicklungen bei der Vermittlung von Finanzmarktprodukten an den Verbraucher zu entwickeln. Die Wahl des Ministeriums fiel auf die Verbraucherzentralen, da diese vermeintlich als erste erfahren, wo es Schwachstellen am Finanzmarkt gibt.

Bereits bei dieser grundsätzlichen Annahme bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Üblicherweise wenden sich Verbraucher erst dann an Verbraucherzentralen, wenn sich die ihnen angebotenen Produkte nicht so wie prognostiziert entwickeln und Auszahlungen ausbleiben. Dann ist das Kind jedoch zumeist bereits in den Brunnen gefallen und die erhoffte Frühwarnfunktion greift nicht mehr.

Kompetenz bei den Verbraucherzentralen aufbauen

Es ist zu hoffen, dass die Anschubfinanzierung in Höhe von immerhin 1,5 Millionen Euro, insbesondere dazu genutzt wird, eine einheitliche Kompetenz bei den Verbraucherzentralen aufzubauen, die – frei von ideologischen Scheuklappen – nicht sofort jede Vermittlung einer kapitalgebundenen Rentenversicherung als Falschberatung klassifiziert, um stattdessen den Aufbau einer „Briefmarkensammlung“ für die Altersvorsorge zu empfehlen.

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Gelingt dies, ist die erhoffte Markwächterfunktion auch von seriös arbeitenden Vermittlern zu begrüßen. Es besteht Hoffnung, dass Anlageskandale, wie der von Prokon, bei dem 1,4 Milliarden Euro von 75.000 Kleinanlegern eingesammelt wurden, wenn nicht verhindert, so doch in ihrer Auswirkung verringert werden können. Wünschenswert ist, dass mit dem Finanzmarktwächter zukünftig auf Fehlentwicklungen ebenso bei der BaFin schneller reagiert wird, um Verbraucherschutz durchzusetzen.

 

Seite zwei: Institution des Finanzmarktwächters als Chance begreifen

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