PKV-Urteil: Nachtrag stärkt Versicherer

Für einen Spezialfall zweier kleiner Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass kein Kontrahierungszwang für den Basistarif bestehen darf.

So sind die beiden PKV-Mitglieder, die ausschließlich Priester versichern, nicht generell zum Abschluss von Verträgen gezwungen. Das teilt der Berliner Verband der privaten Krankenversicherung in einer Stellungnahme mit.

Der für den Basistarif geltende Kontrahierungszwang greife bei diesen Versicherern in die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit ein und dürfe daher nur für Bewerber gelten, die die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllten, so die Mitteilung des PKV-Verbands. (mo)

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