Universa entlastet PKV-Kunden

Die Universa Krankenversicherung a.G. bietet ihren privat Krankenvollversicherten und Beihilfeberechtigten mit BE Flex eine garantierte Beitragsentlastung im Alter an.

Die Beiträge hierfür können eigenen Angaben zufolge durch das Bürgerentlastungsgesetz steuerlich geltend gemacht werden. Zudem seien die Beiträge arbeitgeberzuschussfähig. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgeschöpft haben, könnten hierüber noch bis zur Hälfte sparen, so der Krankenversicherer.

Herzstück der neuen Beitragsentlastungskomponente sei die Flexibilität. PKV-Versicherte könnten ihre spätere Beitragsentlastung frei wählen. Auch der Starttermin für die Beitragsentlastung sei zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr frei bestimmbar. Der Beitragsaufwand in der Sparphase könne zudem an geänderte Lebensphasen sowie an die persönliche Einkommens- und Steuersituation, angepasst werden. Hinuz kämen regelmäßige dynamische Erhöhungen – auch nach dem Starttermin im Alter.

Rund um BE Flex bietet die Universa für Versicherte und Vermittler eigenen Angaben zufolge zudem zahlreiche Hilfen an. Informationen, ein Video sowie einen Entlastungsrechner gibt es im Internet unter der Webadresse meine-beitragsentlastung.de. Mit nur wenigen Eingaben könne dort die individuelle Steuerersparnis berechnet und geprüft werden, ob noch ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss möglich ist. (te)

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