Worauf bei der Vermittlung von Pflegepolicen zu achten ist

Zwar steigt aufgrund der Allgegenwärtigkeit des Themas Pflege in Politik und Berichterstattung die Bereitschaft der Bundesbürger, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Kunden erwarten dabei jedoch vom Makler eine besondere Kompetenz und fundierte Beratung, aus denen sich haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben können.

Gastbeitrag von Dr. Christine Zahn, DFV Deutsche Familienversicherung

Wurde eine Pflicht aus dem Maklervertrag verletzt und sind Sie als Makler dafür verantwortlich, kann der Kunde verlangen, so gestellt zu werden, als sei die Pflichtverletzung nicht eingetreten.

Dass Vertrauen die wesentliche Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Geschäftsbeziehung ist, gehört zum Selbstverständnis gerade des Maklerberufs. Nur wenn der Kunde Ihrem Urteil als Makler vertraut, schließt er auch den empfohlenen Versicherungs-vertrag ab, hält an ihm fest und bleibt Ihnen als Kunde langfristig erhalten.

Nicht so bewusst ist dagegen manchen Maklern, dass sie sich durch den Maklervertrag ihren Kunden gegenüber auch dazu verpflichten, sich diesem Vertrauen entsprechend zu verhalten und daraus folgende Vertragspflichten zu erfüllen haben. Verletzt ein Makler diese Pflichten und entsteht dem Kunden dadurch ein Schaden, haftet der Makler dafür. Dabei bestimmt sich die Haftung im Einzelfall hauptsächlich nach dem Inhalt und Umfang des Maklervertrags.

Verpflichtungen des Maklers

Grundsätzlich sind Ihre Pflichten als Makler aus dem Maklervertrag produktunabhängig. Wie in allen anderen Versicherungssparten schulden Sie Ihrem Kunden auch bei der Vermittlung einer Pflegeversicherung vor Abschluss des Versicherungsvertrages die Erfüllung der Beratungspflicht sowie nach Abschluss des Versicherungsvertrages die Erfüllung der Vertragsbetreuungspflicht.

Beide Pflichten sind gerade bei der Vermittlung von Pflegeversicherungen von besonderer Bedeutung, da es sich bei diesem Produkt um eine komplexe, auf Dauer angelegte Versicherung mit einer Vielzahl von Gestaltungsoptionen handelt und der Kunde deshalb in der Regel einen erhöhten Beratungsbedarf hat.

Sorgfältige Beratung

Die Beratungspflicht umfasst eine sorgfältige Bedarfsermittlung und eine darauf basierende kundengerechte Produktempfehlung. Als Makler sind Sie also zunächst gehalten, durch Nachfragen nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden herauszufinden, welcher Versicherungsbedarf besteht und wie dieser auch unter Einbeziehung der finanziellen Möglichkeiten des Kunden ausreichend gedeckt werden kann.

Der Kunde darf hierbei von Ihnen erwarten, dass Sie auf Grund Ihrer Fachkompetenz im Rahmen einer professionellen und belastbaren Risikoanalyse seinen individuellen Versicherungsbedarf feststellen.

Anschließend müssen Sie zur Erfüllung der Produktberatungspflicht auf Grundlage des zuvor festgestellten Bedarfs aus einer hinreichenden Anzahl von am Markt angebotenen Versicherungen dasjenige Produkt ermitteln, welches den Bedarf Ihres Kunden am besten erfüllt, und ihm dieses – verbunden mit der entsprechenden Begründung – empfehlen.

Aus diesen Gründen setzt die ordnungsgemäße Vermittlung von Pflegeversicherungen voraus, dass Sie sich als Makler einen Überblick über das Thema Pflege und die vielfältigen Pflegeversicherungsprodukte verschafft haben.

Seite zwei: Wesentliche Fakten und Eckdaten müssen bekannt sein

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