Unternehmensnachfolge: Was Vermittler beachten sollten

Das Durchschnittsalter von Maklern ist mittlerweile eine viel diskutierte Gegebenheit. Immer öfter ist in der Finanzbranche die Klage zu hören, dass es an jungem Nachwuchs mangelt. Umso wichtiger wird es daher, die Unternehmensnachfolge sorgfältig zu planen.

Gastbeitrag von Volker Schmidt, seb Steuerberatungsgesellschaft

Unternehmensnachfolge: Schmidt
„Vor einem Verkauf sollten alle Folgewirkungen bedacht werden“.

Ältere Kollegen, die kurz vor dem Ausstieg aus dem aktiven Berufsleben stehen, berichten bereits von Schwierigkeiten, einen Käufer für ihr Geschäft zu finden.

Verkaufsvorbereitung von langer Hand planen

Dabei lässt sich die Unternehmensnachfolge durchaus gut planen. Die Fakten, sprich das eigene Alter, sind bekannt und der Termin für den Rückzug auf das Altenteil kann selbst be-stimmt werden. Laut dem Vermittlerbarometer des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung beabsichtigt knapp die Hälfte der Finanzvermittler im Laufe der nächsten 15 Jahre das Geschäft einzustellen. Darunter befinden sich knapp fünf Prozent, die sich bereits innerhalb der kommenden drei Jahre zurückziehen wollen. Sie sollten sich sputen mit den Vorbereitungen für den Verkaufs ihres Unternehmens.

Datenschutz: Nachfolger sollte Angestellter sein

Die Erfahrungen besagen, dass man damit mindestens fünf bis sieben Jahre vor dem Übergabestichtag beginnen sollte. Allein die Suche eines geeigneten Nachfolgers beansprucht Zeit. Immer seltener ist heute eines der Kinder bereit, in die beruflichen Fußstapfen der Mutter oder des Vaters einzutreten. Also muss der Nachfolger von außen kommen.

Ratsam ist es, dass er zuvor eine Zeitlang als Angestellter in dem Unternehmen mitarbeitet. So lernen sich zum einen alle Beteiligten kennen und zum anderen gibt es kein datenschutzrechtliches Problem, wenn sich der Nachfolger vorab schon mit seinen potenziellen Kunden beschäftigen will. Einem Außenstehenden ist das strengstens untersagt, als Angestellter des Unternehmens hat er dagegen Zugang zu den Daten.

Geeignete Rechtsform?

Parallel zur Suche des Nachfolgers sollte geprüft werden, ob das Unternehmen eine für die Übergabe geeignete Rechtsform besitzt. Ein Makler kann als Einzelunternehmer, mit einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft am Markt auftreten. Je nach Rechtsform gestaltet sich die Übertragung unterschiedlich.

Arbeitet er als Einzelunternehmer, dann gehen die einzelnen Kundenbeziehungen per Vertrag an den neuen Inhaber über. Bei einem Verkauf von Kundenbeständen entsteht jedoch für den Käufer zunächst enormer Aufwand. Er muss mit jedem Kunden einzeln einen neuen Maklervertrag vereinbaren. Das bindet nicht nur enorme Ressourcen, wodurch das Neugeschäft häufig erst einmal brach liegt, sondern dem Bestand droht zugleich eine Erosion.

Seite zwei: Verkauf von Kundenbeständen problematisch

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