Novelle der Anlageverordnung freut Verbände

Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf verabschiedet, der die Anlagevorschriften für Versicherer lockern soll. Die Branchenverbände GDV und BAI begrüßten den Kabinettsbeschluss, weil es Versicherungsunternehmen damit leichter fallen würde, in Infrastrukturprojekte und erneuerbare Energien zu investieren.

Mit der Novelle der Anlageverordnung will der Gesetzgeber die Versicherer dazu animieren, künftig verstärkt in Infrastruktur-Projekte zu investieren.

„Der GDV begrüßt die neue Anlageverordnung. Sie erleichtert es den Versicherern, in potentiell ertragreichere Anlagen als bislang zu investieren. Insbesondere die Möglichkeiten, das Vermögen der Altersvorsorgesparer in Infrastruktur zu investieren, wurden erweitert“, erklärte Dr. Axel Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in einer Stellungnahme am Mittwoch.

BAI meldet noch „dringenden Klarstellungsbedarf“ an

Auch der Bundesverband Alternative Investments (BAI) begrüßte die Entscheidung, allerdings fügte der BAI hinzu, dass man „weiteren dringenden Klarstellungsbedarf“ sehe.

„Investoren und Anbieter sind gleichermaßen erleichtert, dass diese wichtige Verordnung endlich verabschiedet ist“, teilte BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer mit. Allerdings habe es viel zu lange gedauert, ärgert sich Dornseifer, bis eine „sehr überschaubare Anzahl von Änderungen“, die insbesondere durch die Ablösung des Investmentgesetzes durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Jahre 2013 erforderlich geswesen seien, transformiert wurden.

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Mit der Novelle der Anlageverordnung solle diese auf das KAGB und die neue Welt der alternativen Investmentfonds (AIFs) ausgerichtet werden, erklärt der BAI, insbesondere werde der Katalog der zulässigen Anlagegegenstände um die neu eingefügten Fondstypen gemäß KAGB ergänzt.

Erhoffte Impulse hängen von Praxistauglichkeit der Regelungen ab

Ob sich die erhofften neuen Impulse bei Anlagen in Fremdkapitalprodukte, sowie insbesondere im Segment Infrastrukturdarlehen und bei reinen Darlehensfonds, tatsächlich einstellen werden, beurteilt der BAI derzeit noch zurückhaltend. „Die Praxistauglichkeit der jeweiligen Regelungen muss sich jetzt allerdings noch erweisen“, so Dornseifer.

„Wir haben zwar deutliche Fortschritte im Konsultationsverfahren erreicht, es verbleiben aber zahlreiche Auslegungsfragen, die erst noch von der Bafin zu konkretisieren sind.“ Hier bestehe jetzt dringender Handlungsbedarf, so der BAI-Geschäftsführer, zumal für ein Teil der betroffenen Investoren ab dem 1. Januar 2016 bereits das neue EU-Finanzaufsichtsregime Solvency II maßgeblich sein werde. (lk)

Foto: Shutterstock

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