BVK: Riester-Renten sollten zu Schonvermögen gehören

Laut Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lohnt sich die Riester-Rente vor allem für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und hoher Kinderzahl. Um die Akzeptanz dieser privaten Altersvorsorge zu erhöhen, sollten Riester-Renten demnach jedoch im Alter zum Schonvermögen gehören.

Der BVK plädiert dafür, Riester-Renten als Schonvermögen zu behandeln.

„Gerade Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und hoher Kinderzahl können hohe Renditen erzielen“, sagt der BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das „Riestern“ werde vom Staat mit jährlichen Zulagen von 154 Euro sowie mit weiteren in Höhe von 185 Euro pro Kind „belohnt“. Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Riestersparer sogar Zulagen von 300 Euro pro Jahr.

„Hinzu kommt noch, dass sie Aufwendungen für die Riester-Rente beim Einkommenssteuernachweis über den Sonderausgabenabzug steuermindernd geltend machen können“, so Heinz weiter.

BVK für Riester-Renten als Schonvermögen

Der BVK plädiert allerdings dafür, dass die Riester-Renten im Alter zum Schonvermögen gehören sollten. Nach gegenwärtiger Rechtslage wird die staatliche Grundsicherung im Alter in Höhe von durchschnittlich 750 Euro erst dann von den Sozialämtern gezahlt, wenn die von den Rentnern privat finanzierten Vorsorgeleistungen – etwa Riester-Renten und Lebensversicherungen – nicht ausreichen.

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„Damit wissen heute viele Geringverdiener, dass sie für die Sozialämter von morgen sparen“, meint Heinz. „Das mindert die Akzeptanz der privaten Altersvorsorge via Riester. Es ist zudem völlig unverständlich, warum gerade diejenigen den Sozialstaat zukünftig entlasten sollen, die privat vorgesorgt haben.“ (jb)

Foto: Shutterstock

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