Jedermann-BU & bAV-Automatik: Zwanghaft Gutes für den Kunden

Es ist wie ein Reflex. Immer wenn die private Versicherungswirtschaft ein Risiko scheinbar nicht ausreichend abdecken will (oder kann), kommt die „Zwangsversicherung“ ins Spiel. Das Gleiche gilt, wenn der Bürger trotz vielfacher, warnender Worte nicht abschließen will.

Die Haff-Kolumne

Tobias Haff, Procheck24: „Die Riester-Förderung zeigt, wie schnell ein Gestrüpp an Regelungen ein Produkt nahezu undurchdringbar macht.“

Momentan bewegen daher die Diskussionen um die „Nahles-Rente“ und die „Jedermann-BU“ die Branche. Das Ziel ist stets gleich. Es wird überlegt, wie der Kunde am leichtesten Zugang zum Produkt findet.

Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), indem man die Türen möglichst weit öffnet. Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV), indem man sie möglichst geschlossen hält – Stichwort Opting-out.

Versicherungsmathematisch kaum lösbares Problem

Die Situation für den Kunden soll dadurch besser werden. Die „Jedermann-BU“ stellt aber ein versicherungsmathematisch kaum lösbares Problem dar, wenn sie bezahlbar bleiben soll.

[article_line]

Jeder Aktuar muss berücksichtigen, dass die nach eigener Definition guten Risiken bereits versichert sind. Und er muss sich Gedanken machen, wie er auf der Grundlage eines marktoffenen Angebots den geforderten Jedermann-Tarif rechnerisch überhaupt umsetzen kann.

Bei der bAV ist die Situation nicht einfacher. Das Ergebnis der juristischen Entscheidungen der vergangenen Jahre ist nicht nur die maximale Orientierung am Erhalt des eingezahlten Beitrags. Die alleine ist schon Gift für eine lukrative Geldanlage über das gesamte Erwerbsleben hinweg, da kaum Beiträge für eine chancenreichere Anlage überbleiben.

Seite zwei: Neue Urteile erschweren Beratung

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments