Bewertungsreserven: Unabhängige Bewertung deckt Risiken auf

Das Ergebnis der Überprüfung schützt vor einer fahrlässigen Kündigung genauso, wie davor, viele weitere Jahre einen Vertrag fortzuführen, der die Erwartungen in die Altersvorsorge nicht ansatzweise erfüllt. Daneben gibt die Expertenanalyse gute Hinweise darauf, ob und wie der vorhandene Vertrag optimiert werden kann.

Denn die Erkenntnis, ob die eigene Lebensversicherung guten Gewissens fortgeführt oder aber genauer unter die Lupe genommen werden sollte, ist derzeit gerade für Versicherte wichtig, deren Police das letzte Drittel der Laufzeit erreicht hat. Denn diese Verträge könnten sinkende variable Anteile – wie sie aktuell mit der neuen gesetzlichen Regelung zu den Bewertungsreserven drohen – über die Kürze der restlichen Laufzeit nicht mehr einholen.

Beteiligung trifft Versicherer dort, wo es ohnehin schmerzt

Der Hintergrund des Problems ist hinlänglich bekannt: Seit Ausbruch der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise haben es Versicherer nicht leicht, am Kapitalmarkt dauerhaft die Zinsen zu erwirtschaften, die sie benötigen, um die Garantien der Vergangenheit zu erfüllen. Hinzu kommen hohe laufende Kosten und die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven.

Diese Beteiligung trifft die Versicherer ausgerechnet dort, wo es ohnehin schon schmerzt. Denn diese Reserven sind unter anderem dadurch entstanden, dass aktuelle Rentenpapiere weit geringer rentieren, als die alten im Bestand der Versicherer.

Dadurch können sich die Unternehmen bei auslaufenden Tranchen nur zu deutlich schlechteren Konditionen eindecken, müssen aber die Kunden an den Kursgewinnen des Bestandes beteiligen. Unter anderem deshalb weisen heute viele Verträge ein hohes Maß an variablen Anteilen (Schlussanteile, Sockelbeteiligung, Bewertungsreserven) auf.

Hohes Maß an variablen Anteilen ist riskant

Ein Vertrag, der beispielsweise eine Wertentwicklung von zwei Prozent pro Jahr zeigt, jedoch aktuell zwölf Prozent an variablen Teilen besitzt ist riskant, wenn beispielsweise nur noch drei Jahre bis Ablauf verbleiben. Fallen die variablen zwölf Prozent weg, verliert der Vertrag Jahr für Jahr circa zwei Prozent an Wert. Hier besteht Handlungsbedarf.

Denn Lebensversicherte sollten sich im Hinblick auf ihre Altersvorsorge eines bewusst machen: Ein Vertrag, der über zehn oder 15 Jahre lukrativ war, kann sich über die restliche Laufzeit negativ entwickeln. Um dies erkennen zu können, braucht der Versicherte einen pro aktiv beratenden Vermittler, Makler oder Honorarberater. Daher haben wir uns entschlossen, das hauseigene Knowhow in Sachen Policenanalyse künftig als Dienstleistung anzubieten.

Dean Goff ist Vorstand bei Partner in Life (PiL). Das 2001 in Luxemburg gegründete Unternehmen analysiert, kauft, verkauft und verwaltet kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen.

Foto: Partner in Life

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