Lebensversicherung lieber anpassen als kündigen

Eine Lebensversicherung zu kündigen, ist oftmals der falsche Weg, denn den Versicherten drohen hohe Stornoabschläge. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt zehn Wege, wie eine Kündigung trotz Zahlungsschwierigkeiten vermieden werden kann.

Eine Kündigung der Lebensversicherung ist fast immer mit Einbußen verbunden und sollte daher nur im Notfall und nach Abwägung alternativer Möglichkeiten erfolgen.

Wie der GDV berichtet, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, mit denen die Verträge an die individuelle Lebenssituation des Versicherten angepasst werden können, so dass die finanzielle Belastung sinkt. Cash. gibt die zehn Alternativen zur Kündigung im Wortlaut wider:

 1. Zahlungsweise ändern

Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge.

2. Zusatzversicherungen kündigen

Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.

3. Dynamische Tarife einfrieren

Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.

4. Überschüsse mit Beiträgen verrechnen

Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist eine solche Umstellung nicht bei allen Verträgen möglich – ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat.

 5. Beiträge stunden

Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.

Seite zwei: Policendarlehen aufnehmen, Beitragsfreistellung vereinbaren

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