Rente raus aus dem Parteien-Streit

Wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Januar 2018 in Kraft tritt, ist dies die zwölfte Rentenreform in siebzehn Jahren seit der Einführung der Riester-Reform 2001 mit dem Ziel einer stärkeren staatlichen Förderung betrieblicher und privater Altersvorsorge. Die Skala der Veränderungen reichte vom Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz über die Verpflichtung zur schrittweisen Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre bis 2029, die Einführung der Rürup-Rente für Selbständige bis zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz.

Man kann der Großen Koalition nicht vorwerfen, sich dem Thema in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht gestellt zu haben, doch waren die Rente mit 63 und auch die Erhöhung der Mütterrente finanzpolitisch gefährlich und eher rückwärtsgewandt. Das am 1.Juli 2017 in Kraft getretene Flexi-Rentengesetz und das Betriebsrentenstärkungsgesetz waren hingegen richtige, der Zukunft zugewandte Maßnahmen, die jetzt mit Leben erfüllt werden sollten.

Unabhängiges Gremium muss für mehr Nachhaltigkeit sorgen

Die Gefahr, dass auch in Zukunft in jeder Legislaturperiode gesetzgeberische Eingriffe zugunsten dieser oder jener Klientel gemacht werden, ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit groß. Deshalb sollte ein parteiübergreifendes Gremium gebildet werden, das langfristige Konzepte im komplexen Drei-Säulen-System der Altersvorsorge entwickelt und dessen Autorität stark genug ist, dass Regierungen und Parlamente gleich welcher Couleur an seinen Empfehlungen nicht vorbeikommen.

Mental waren die Parlamentarier des Deutschen Bundestages vor einem Jahrzehnt ohnehin schon weiter, als eine interfraktionelle Initiative junger Mandatsträger leider erfolglos eine Verfassungsänderung zur Nachhaltigkeit bei Gesetzgebungsvorhaben anregte. Bei jedem neuen Gesetz sollten die Konsequenzen für kommende Generationen aufgezeigt werden.

Seite drei: Mehr Transparenz ist Gebot der Stunde

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