bAV: BRSG bringt 2019 Schwung in die Sache

Verhaltener Optimismus

Nach der Reform sind Unternehmen künftig verpflichtet, Beiträge, die ihre Mitarbeiter aus eigenem Bruttoentgelt in bAV-Versicherungen, -Pensionskassen oder -Pensionsfonds investieren, in Höhe von 15 Prozent zu bezuschussen. Somit sollen durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsabgaben der bAV zugutekommen.

Trotz der komplizierten Umsetzung in der Praxis traut über die Hälfte der Unternehmen (58 Prozent) diesem Zuschuss zu, dass er die weitere Verbreitung der bAV fördern wird.

„Der Zuschuss verstärkt den Anreiz, eigenes Geld in die bAV zu investieren und verbreitert die Finanzierungsbasis“, so Schwinger. „Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern bereits Zuschüsse auf eigene bAV-Beiträge – mit dem Gesetz wird diese Praxis nun zum Standard erhoben.“

 

Seite 6: Skepsis bei KMU

 

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