D&O-Versicherung: Wenn Fehler von Führungskräften teuer werden

Wofür und wem gegenüber haften Führungskräfte?

„Manager haften für alle Tätigkeiten, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen“, erläutert der Experte der Nürnberger. „Das kann ein Formfehler sein, das Übersehen eines Fehlers eines Mitarbeiters oder eines Termins.“

Wem gegenüber die Haftung gilt, hängt davon ab, wer geschädigt wird: Trifft der Schaden das Unternehmen oder die Aktiengesellschaft selbst, so spricht man von einer Innenhaftung. Erwirbt beispielsweise der Leiter des Einkaufs Waren zu überteuerten Preisen, kann die Gesellschaft von ihm Schadenersatz in Höhe der Differenz verlangen.

Die Außenhaftung betrifft Forderungen von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, anderen Unternehmen, aber auch von Mitarbeitern oder Behörden. Stellt zum Beispiel ein Geschäftsführer trotz drohender Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag, haftet er persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anfallen.

Die Haftung umfasst auch Entscheidungen, die bereits Jahre zurückliegen, aber im Zuge des Verkaufs des Unternehmens, einer Unternehmensnachfolge oder einer Insolvenz zu Tage treten.

 

Seite 3: Was eine D&O-Versicherung bringt

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