MiFID II: Baker Tilly sieht Nachbesserungsbedarf

Neben der Opt-Out-Möglichkeit wären im Bereich Kostentransparenz nach MiFID II jedoch noch weitere Anpassungen wünschenswert, so Baker Tilly. Die Definition, was zu den Kosten gehört und was nicht, sei in der Praxis bei AIF weiterhin schwierig.

Strittig ist zum Beispiel, ob die Betriebs- und Instandhaltungskosten bei Immobilienfonds sowie die im Zuge der Fremdfinanzierung von Vermögensgegenständen anfallenden Kreditzinsen zu den offenzulegenden Kostenpositionen gehören.

Kosten bei mehrstöckigen Strukturen umstritten

Umstritten ist auch der Umfang der Einbeziehung von Kosten bei mehrstöckigen Strukturen. Werden Immobilien nicht direkt von der Fondsgesellschaft, sondern über eine Objektgesellschaft gehalten, stellt sich die Frage, ob auch die Kosten auf Ebene der Objektgesellschaft (z.B. Verwaltungskosten, Kosten für Rechts- und Steuerberatung, sowie für Prüfungen) in die Kostenquote nach MiFID II einzubeziehen sind. „Hier sind in der Praxis unterschiedliche Vorgehensweisen zu beobachten und eine Klarstellung wäre wünschenswert“, so die Forderung.

Die MiFID II-Richtlinie ist einer der Eckpfeiler der Finanzmarktregulierung in der EU. Das Regelwerk trat vor gut zwei Jahren in Kraft. Die EU verfolgt mit der Review mehrere Ziele: Erstens soll von allen Stakeholdern Feedback über die bisherige Anwendung eingesammelt werden. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Probleme in kurzer Zeit behoben werden können. Zudem möchte der Regulator Feedback zu verschiedenen technischen Aspekten von MiFID II.

Foto: Baker Tilly / Ann-Christine Krings

 

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