Absicherung von Photovoltaikanlagen: „Bruttokaufpreis als Versicherungsumme hinterlegen“

Foto: Jürgen Heuser
Paul Ristock, Niederlassungsleiter der Oberösterreichischen Versicherung in Deutschland.

Die Nachfrage privater Haushalte nach Photovoltaikanlagen steigt, befeuert durch die hohen Strompreise. Zum Jahresbeginn wurde der Kauf von Photovoltaikanlagen steuerlich vereinfacht. Die Oberösterreichische Versicherung rät, bei Abschluss einer Versicherung den Brutto-Kaufpreis als Versicherungssumme zu hinterlegen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

„Gefahren für die Anlagen sind alltäglich, aber viel zu selten so abgesichert, wie es nötig wäre. Bei der Versicherung der PV-Anlagen, die unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen, ist es wichtig, die Brutto-Kaufpreis-Summe als Versicherungssumme zu hinterlegen, solange der Kunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Auf diese Weise kommt es im Schadenfall zu keiner Unterversicherung und gerade auch im Hinblick auf den Neukauf und Reparaturen, erhält der Kunde immer eine Erstattung einschließlich Mehrwertsteuer beziehungsweise der Umsatzsteuer“, erklärt Paul Ristock Niederlassungsleiter der Oberösterreichischen Versicherung in Deutschland.

Unterversicherung vermeiden

Bereits die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist mit hohen Kosten verbunden, auch wenn es nun
steuerliche Erleichterungen gibt. Wer einen Schaden erleidet, wird sich am Ende fragen, ob nicht der
klassische Strom aus dem Netz günstiger gekommen wäre. Die Gefahren reichen von Brand, Blitz-
schlag, Explosion, über Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Überspannungen durch indirekten
Blitzschlag oder Schwankungen im Netz der Stromversorger, Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller
Art, sowie Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost oder Überschwemmung.

Aber auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Tierbisse, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler außerhalb der Garantien sowie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus können zu einem zusätzlichen Schaden für die betroffene Person führen.

Die Liste ist lang: Dazu kommen noch die Kosten für Aufräumarbeiten, Schadensuche, aber auch für Verluste von Erträgen bei netzgekoppelten Anlagen. „Wer in diesen Fällen die Kosten selbst tragen muss, wird rasch die Photovoltaikanlage in Frage stellen, anstatt sich über seinen eigenen Strom freuen zu können. Umso wichtiger ist es von Anfang an, das Risiko in unsere Hände zu legen und ohne schlechtes Bauchgefühl aufgrund etwaiger Unwetterwarnungen abends zu Bett gehen zu müssen“, betont Ristock.

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