Eigentümer aufgepasst: Frist für Heckenschnitt endet bald

Foto: KI-generiert (ChatGPT)
Symbolbild.

Für Grundstückseigentümer läuft die Zeit: Starke Rückschnitte an Hecken sind nur noch bis Ende Februar erlaubt. Danach greift die Schonzeit des Naturschutzrechts. Zugleich hat der BGH die Pflichten gegenüber Nachbarn präzisiert, berichtet der Immobilienverband IVD. Worauf es jetzt ankommt.

Der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern ist klar geregelt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September stark zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD hin.


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Bis einschließlich 28. Februar sind kräftige Rückschnitte noch zulässig. Ab dem 1. März erlaubt der Gesetzgeber nur noch schonende Pflege- und Formschnitte. Hintergrund ist der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere, die in Hecken Lebensraum finden.

Wer gegen die Vorgaben verstößt, riskiert ein Bußgeld. Auch wenn das winterliche Wetter vielerorts nicht zu Gartenarbeiten einlädt, sollten Eigentümer notwendige Maßnahmen jetzt prüfen und gegebenenfalls veranlassen.

BGH stärkt Rechte von Nachbarn

Neben dem Naturschutz spielt das Nachbarschaftsrecht eine zentrale Rolle. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. März 2025 (Az. V ZR 185/23) konkretisiert die Pflichten von Eigentümern.

Demnach müssen Hecken auch während der naturschutzrechtlichen Schonzeit zurückgeschnitten werden, wenn sie zulässige Höhen oder Grenzabstände überschreiten. Nachbarn können in solchen Fällen einen Rückschnitt verlangen. Naturschutzrechtliche Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen, schließen einen Anspruch aber nicht grundsätzlich aus.

Für Eigentümer bedeutet das: Die Schonzeit schützt nicht vor allen Verpflichtungen. Wer Grenzabstände missachtet oder Hecken unkontrolliert wachsen lässt, setzt sich möglichen Ansprüchen aus.

Naturschutz und Haftungsrisiken im Blick behalten

IVD-Syndikusanwältin Annett Engel-Lindner betont die doppelte Verantwortung: „Hecken schneiden heißt Verantwortung übernehmen: Vor März darf kräftig geschnitten werden, danach nur noch vorsichtig. So bleiben Tiere ungestört, das Wachstum im Griff und Streit mit Nachbarn erspart“.

Eigentümer sollten daher zunächst den Zeitrahmen beachten. Ein radikaler Rückschnitt ist ausschließlich zwischen dem 1. Oktober und dem 28. beziehungsweise 29. Februar zulässig. Während der Brutzeit vom 1. März bis zum 30. September sind lediglich schonende Pflege- oder Formschnitte erlaubt.

Zudem empfiehlt der IVD, Grundstücksgrenzen und zulässige Höhen im Blick zu behalten. Überschreiten Hecken die Grenze oder wachsen sie deutlich über erlaubte Maße hinaus, können Nachbarn unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Rückschnitt verlangen.

Schließlich rät der Verband, Schnittmaßnahmen zu dokumentieren, etwa mit Datum und Art des Eingriffs. Bei Unsicherheiten können Fachbetriebe oder die zuständigen Behörden Auskunft geben.

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