D.i.i. Investment GmbH: BaFin erlässt Veräußerungs- und Zahlungsverbot und stellt Insolvenzantrag

Foto: Picture Alliance

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die D.i.i. Investment GmbH, also die KVG der D.i.i. Gruppe, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen und Insolvenzantrag gestellt. Über eine halbe Milliarde Euro Anlegergeld ist in der Brenne, hauptsächlich von Großinvestoren.

Das Moratorium vom 17. April 2024 ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Es basiert auf Paragraf 42 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Insolvenzantrag auf Paragraf 43 KAGB in Verbindung mit Paragraf 46b Kreditwesengesetz (KWG), teilt die BaFin mit.

Die D.i.i. Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die über die Erlaubnis verfügt, Investmentvermögen (Fonds) zu verwalten, erläutert die Behörde. Aktuell verwaltet sie 16 Alternative Investmentfonds (AIF) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro. Die 16 Fonds investieren schwerpunktmäßig in (Wohn-)Immobilien.

Davon sind zwei Publikums-AIF, also Fonds, in die auch Privatanlegerinnen und -anleger investieren können, und 14 Spezial-AIFs. In diese Fonds dürfen nur professionelle und semi-professionelle Anleger investieren. Die Mindestbeteiligung pro Anleger muss laut KAGB wenigstens bei 200.000 Euro liegen, kann im Einzelfall aber auch deutlich höher angesetzt werden.


Das könnte Sie auch interessieren:

Das Moratorium ist notwendig, um die Vermögenswerte der D.i.i. Investment GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Antrag der BaFin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden hat, so die BaFin.

Grund für den Insolvenzantrag der BaFin sei die Zahlungsunfähigkeit der D.i.i. Investment GmbH. Die Alleingesellschafterin der D.i.i. Investment, die Muttergesellschaft D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, hatte bereits am 2. April 2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht, berichtet die Behörde. Die Muttergesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die in Wiesbaden ansässige Muttergesellschaft D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hatte allerdings bereits am 28. März, also Gründonnerstag, mitgeteilt, „am heutigen Tag“ einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens „beim zuständigen Amtsgericht“ gestellt zu haben. In Frankfurt ist der Antrag demnach erst nach Ostern eingegangen. Am 3. April erklärte sich das Amtsgericht Frankfurt am Main offiziell „für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe ‚D.i.i. Immobilien‘ angehören“. Am 9. April ordnete es dann, zunächst für die AG, das vorläufige Insolvenzverfahren an.

Nächste Seite: BaFin-Hotline für Anleger

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments