AfW: Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler wahrscheinlich

Foto: AfW
Frank Rottenbacher

Im Entwurf der EU-Kommission zur Kleinanlegerstragie ist auch eine Weiterbildungspflicht für Personen vorgesehen, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren. Diese Pflicht könnte auch Finanzanlagenvermittler treffen, meint der Vermittlerverband AfW.

Die Anlageberater müssten laut AfW

  • … über die „erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen“, um ihre Beratungspflichten erfüllen zu können,
  • … mindestens über die in einem neuen Anhang V der Mifid genannten Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und diese aufrechterhalten,
  • … diese Kenntnisse und Fähigkeiten durch regelmäßige berufliche Weiterbildung und Schulungen, einschließlich spezieller Schulungen, wenn die Firma neue Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen anbietet, aufrechterhalten und aktualisieren,
  • … dafür jährlich mindestens 15 Stunden an beruflicher Fort- und Weiterbildung teilnehmen,
  • … diese Teilnahme durch eine Bescheinigung nachweisen.

Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO fallen laut AfW formal nicht unter diese Weiterbildungsanforderungen, sondern nur Personen, die im Namen einer Wertpapierfirma beraten oder informieren, also im Namen einer Bank oder eines Haftungsdaches. Es sei jedoch festzuhalten, dass der Finanzanlagenvermittler in Brüssel kaum bekannt sei. Die EU-Kommission spreche in ihren FAQ lediglich von „Financial Advisors“, also Finanzberatern, und unterscheide nicht zwischen verschiedenen Vertriebsformen.

„Somit liegt es bei der Bundesregierung zu entscheiden, ob auch die Finanzanlagenvermittler unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen. Dafür müsste die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) angepasst werden. Zuständig dafür ist das Bundeswirtschaftsministerium, das von einem grünen Minister geleitet wird. Sein für dieses Thema zuständiger Staatssekretär Sven Giegold dürfte eher zu einer strengen Auslegung des Brüsseler Textes tendieren. Eine Weiterbildungspflicht für Finanzanlagenvermittler erscheint daher wahrscheinlich“, betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Es sei anzumerken, dass die EU-Kommission ihre ursprünglich vorgeschlagene Anforderung von 35 Stunden Weiterbildung auf nun 15 Stunden reduziert habe. Diese Anpassung sei konsistent mit den derzeitigen Anforderungen der Insurance Distribution Directive (IDD) und deute auf eine Annäherung der Anforderungen aus Mifid und IDD hin.

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