Altersvorsorgefonds: „Ich kann meine Wut und Enttäuschung nur schwer zurückhalten“

Michael H. Heinz, BVK
Foto: Christian Daitche
Michael H. Heinz, BVK

Mit der Verabschiedung der Altersvorsorgereform wächst der Druck auf etablierte Strukturen in der privaten Vorsorge. Der BVK warnt vor Wettbewerbsverzerrungen und sieht die Rolle der Vermittler geschwächt.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) reagiert mit deutlicher Kritik auf das vom Bundestag verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz. Im Zentrum der Kritik steht die geplante Einführung eines staatlich organisierten Fonds für die private Altersvorsorge. Aus Sicht des Verbands stellt dieser Schritt einen erheblichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen dar.

BVK-Präsident Michael H. Heinz findet klare Worte: „Das ist ein Schlag ins Gesicht unseres ehrbaren Berufstandes. Damit tritt der Staat in eine ordnungspolitisch äußerst fragwürdige Rolle des Regulierers, Schiedsrichters und gleichzeitig Wettbewerbers ein. Er greift massiv in den Markt ein, indem er in Konkurrenz zu unserem Berufsstand und den privaten Anbietern von Vorsorgeprodukten tritt.“


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Auch die politische Entscheidung selbst stößt beim Verband auf Unverständnis. „Dass sich die Bundesregierung darauf verständigt und dies nun mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschlossen hat, ist für uns eine blanke Provokation und an Ignoranz nicht mehr zu überbieten. Ich kann meine Wut und Enttäuschung darüber nur schwer zurückhalten und bin mehr als entsetzt über dieses Ergebnis. Dieses Gesetz verhöhnt die sozialpolitische Rolle unseres Berufsstands. Wir sind fassungslos, dass über die jetzt gefundene Lösung ein undifferenziertes Ergebnis geschaffen wurde, welches nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden passen wird“, so Heinz.

Im Kern sieht der BVK die qualifizierte Beratung durch Vermittler gefährdet. Diese sei entscheidend, um individuelle Vorsorgestrategien zu entwickeln, die zur jeweiligen Lebenssituation passen. Standardisierte Produkte ohne verpflichtende Beratung könnten diesen Anspruch aus Sicht des Verbands nicht erfüllen.

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