Arbeitskraftabsicherung – ein Beratungssumpf?

Der Vermittler übernimmt an dieser Stelle ein hohes Maß an Verantwortung im Rahmen der finanziellen Existenzabsicherung seines Kunden. Im Umkehrschluss wird eine qualifizierte Vorsorgeberatung auch regelmäßig mit Empfehlung belohnt.

Berufliche Qualifikation sichert den nachhaltigen Erfolg

Der Versicherungsmarkt ist vielseitig und die Versorgungsinstrumente sind komplexer geworden. Mit Standardlösungen kann der Vermittler unserer Tage nicht punkten.

Eine professionelle Vorsorgeberatung setzt fachliche Kompetenz auch und insbesondere zu den sozial- und zivilrechtlichen Grundlagen voraus. Die Bewertung moderner Versicherungslösungen ist ohne ausreichendem Hintergrundwissen nicht möglich.

Hierzu ein Beispiel: Viele Vermittler hängen die Qualität eines BU-Tarifs an dem Ausweis einer „Gelben-Schein-Regelung“ in den Versicherungsbedingungen auf.

Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass es die „Gelbe-Schein-Regelung“ eben nicht, sondern vielmehr sehr unterschiedliche Regelungen für einen Leistungsbezug im Fall einer längeren AU gibt.

Der Autor Alexander Schrehardt ist Betriebswirt bAV (FH), Geschäftsführer der Consilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH und Versicherungsberater nach Paragraf 34e GewO.

Foto: DMA

Die Deutsche Makler Akademie (DMA) hat dem anspruchsvollen Beratungsthema „Absicherung der Arbeitskraft“ einen eigenen, IHK-zertifizierten Lehrgang gewidmet.

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