BaFin gliedert Abteilung für unerlaubte Geschäfte um

Die Finanzaufsicht BaFin hat zum 1. Januar 2018 unter Leitung von Dr. Thorsten Pötzsch einen neuen Geschäftsbereich mit der Bezeichnung „Abwicklung“ eingerichtet.

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BaFin-Gebäude in Frankfurt. „Abwicklung“ ist künftig einer von fünf Geschäftsbereichen der Behörde.

Künftig gibt es bei der BaFin somit neben dem Präsidialbereich fünf Geschäftsbereiche: „Bankenaufsicht“, „Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht“, „Wertpapieraufsicht/Asset-Management“, „Innere Verwaltung und Recht“ und „Abwicklung“.

Der neue Geschäftsbereich wird zum einen die Abwicklungsfunktionen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) übernehmen, die aufgrund des FMSA-Neuordnungsgesetzes als gesonderte Einheit in die BaFin einzugliedern sind.

Teil der Geldwäscheprävention

Zum anderen wird dem neuen Geschäftsbereich ein Teil der Geldwäscheprävention sowie die Abteilung „Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte“ zugeordnet. Letztere war bislang dem Bereich „Innere Verwaltung und Recht“ unterstellt und wird regelmäßig auch in Zusammenhang mit unerlaubten Finanzanlagen aktiv, zuletzt durch zwei weitere Verbotsbescheide in Bezug auf unerlaubte Einlagen- und Kreditgeschäfte.

Mit den Maßnahmen werde der neue Geschäftsbereich hinsichtlich seiner organisatorischen Grundstruktur und Aufgabenbreite im Vergleich zu den bestehenden Geschäftsbereichen adäquat ausgestattet, so eine Mitteilung auf der Website der Behörde. (sl)

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

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