BDV warnt: Mittelstand droht bei zweitem Betriebsrenten-Gesetz ins Hintertreffen zu geraten

Helge Lach
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Helge Lach

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Mittelstand voranbringen. Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) übt deutliche Kritik am Referentenentwurf.

Trotz positiver Ansätze sieht der BDV im aktuellen Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz kaum Chancen für eine stärkere Verbreitung der bAV im Mittelstand. Zwar begrüße man die Dynamisierung der Förderbeiträge für Geringverdiener sowie die geplanten Verbesserungen beim Sozialpartnermodell – diese gingen jedoch an der Realität kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vorbei, so der Verband.

„Vor allem bei kleineren KMU sind Leistungszusagen selten“, erklärt Dr. Helge Lach, Vorsitzender des BDV. „Wenn sie eine bAV anbieten, dann fast immer über die Direktversicherung.“ Dieses Modell ermögliche bereits heute eine beitragsorientierte Lösung mit überschaubarem Haftungsrisiko für den Arbeitgeber – eine der zentralen Stärken, die auch das Sozialpartnermodell auszeichnen soll. Entsprechend fehle vielen Unternehmen der Anreiz, auf das überarbeitete Modell umzusteigen.

Auch die geplante Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Betriebe sieht der BDV kritisch. Die Voraussetzung, dass eine Genehmigung der zuständigen Gewerkschaft vorliegen muss und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Tarifpartner erfolgt, ist aus Sicht des Verbands kaum praxistauglich. Lach betont: „Es ist doch absehbar, welche Intention eine Gewerkschaft haben wird, wenn entsprechende Gesuche auf Genehmigung eingereicht werden. Welches Unternehmen will sich dem aussetzen?“


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Ein Kernproblem bleibt aus Sicht des BDV ungelöst: die strukturellen Hürden für bAV-Lösungen in KMU. Häufige Personalwechsel, schwankende Erträge und fehlendes Know-how sorgen dafür, dass viele Unternehmen den Aufwand scheuen. Vor allem die Komplexität der verschiedenen Durchführungswege – mit ihren steuerlichen, bilanziellen und sozialversicherungsrechtlichen Implikationen – schrecke ab. „bAV-Lösungen bei KMU kommen nahezu immer nur dann zustande, wenn dem Unternehmen ein kompetenter bAV-Berater und -Vermittler zur Seite steht, der das Unternehmen und dessen Belegschaft informiert, die bAV installiert und sich im Laufe der Zeit um die Vielzahl der Abwicklungsfragen kümmert“, so Lach. Im Gesetzentwurf finde sich hierzu allerdings keinerlei Ansatz.

Die Stoßrichtung des Gesetzes wirft aus Sicht des BDV grundsätzliche Fragen auf. Lach vermutet, dass nicht die Förderung der bAV im Mittelpunkt steht, sondern der Druck auf nicht tarifgebundene Unternehmen erhöht werden soll. „Aus unserer Sicht reiht sich das Gesetz nahtlos ein in den Versuch der Regierung, nur denjenigen Unternehmen Vorteile zu gewähren, die sich dem Tarif unterwerfen“, so der BDV-Vorsitzende. Als Beispiel nennt er das Tariftreuegesetz, das öffentliche Aufträge an Tarifbindung knüpft – eine Hürde, die etwa Start-ups in der Gründungsphase kaum überwinden könnten.

Ob das Gesetz in der jetzigen Form tatsächlich zu einer breiteren Akzeptanz der bAV im Mittelstand führen kann, bleibt fraglich. Der BDV fordert eine stärkere Berücksichtigung der praktischen Realität kleiner Unternehmen – und konkrete Unterstützung für die Beratungs- und Umsetzungsprozesse vor Ort.

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