Höhere Zuschüsse, geänderte Pflegeleistungen, erweiterte Funktionen der ePA: 2026 bringt wichtige Neuerungen für Privatversicherte: So steigen die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung im kommenden Jahr deutlich.
Beschäftigte müssen ab 2026 ein jährliches Einkommen von mindestens 77.400 Euro erzielen, um versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden und in die PKV wechseln zu können. Die Grenze lag 2025 noch bei 73.800 Euro. Wer bereits privat versichert ist und künftig unter die Versicherungspflicht fällt, kann sich befreien lassen und in der PKV bleiben. Für Personen mit geringfügigem Einkommen bleibt ein PKV-Beitritt möglich, sofern der monatliche Verdienst ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr als 603 Euro beträgt.
Auch im Umfeld der Beihilfe ändern sich Grenzwerte. Familienmitglieder von Beamtinnen und Beamten dürfen sich weiterhin privat versichern, wenn ihre Einkünfte bestimmte Schwellen nicht überschreiten. Bei der Bundesbeihilfe steigt diese Grenze auf 22.648 Euro im Jahr. Für Landesbeamte gelten je nach Bundesland eigene Werte.
Höhere Arbeitgeber- und Rentenzuschüsse
Zum Jahreswechsel steigen die Zuschüsse, die Arbeitgeber für privatversicherte Angestellte zahlen. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhöht sich auf 508,59 Euro, zur Pflegeversicherung auf 104,63 Euro. Angestellte, die diese Beträge nicht vollständig ausschöpfen, können einen Zuschuss für die Beiträge von Familienangehörigen erhalten, sofern diese nur geringe Einkünfte erzielen. Die Einkommensgrenze dafür liegt 2026 bei 565 Euro pro Monat. Bei geringfügiger Beschäftigung gilt die höhere Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro.
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, hat Anspruch auf einen Zuschuss zu seinem PKV-Beitrag durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dieser muss dort beantragt werden. Die Höhe ist abhängig von der eigenen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Da Letzterer zum 1. Januar 2026 auf 2,9 Prozent angehoben wird, erhöht sich auch der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers leicht.
Anpassungen in Basistarif und Standardtarif
Die Sozialtarife der PKV verändern sich ebenfalls. Im Basistarif steigt der Höchstbeitrag 2026 auf 1.017,18 Euro. Bei sozialer Hilfebedürftigkeit reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte, zusätzlich kann der Sozialhilfeträger einen Zuschuss gewähren. Steigt der Höchstbeitrag, kann auch dieser Zuschuss höher ausfallen.
Im Standardtarif liegt der maximale Beitrag 2026 bei 848,62 Euro. Für Ehepaare beträgt der gemeinsame Höchstbeitrag 1.272,93 Euro. Für den Zugang zum Standardtarif gilt eine Einkommensgrenze, die der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht: 2026 sind dies 69.750 Euro jährlich.
Digitale Übermittlung und neue Pflegevorgaben
Ab 2026 entfällt die Papierbescheinigung, mit der Privatversicherte bisher ihre PKV-Beiträge gegenüber Arbeitgebern nachweisen mussten. Die Versicherer übermitteln die Daten künftig digital an das Bundeszentralamt, das sie den Arbeitgebern bereitstellt. Damit sollen Zuschüsse und lohnsteuerliche Berücksichtigungen automatisiert erfolgen.
Auch in der Pflege gelten ab 2026 neue Vorgaben: Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen Beratungsbesuche künftig nur noch halbjährlich in Anspruch nehmen, sofern sie den Pflegegrad vier oder fünf haben. Zudem stärkt der Gesetzgeber gemeinschaftliche Wohnformen. Pflegebedürftige erhalten hier einen monatlichen Zuschuss von 450 Euro zur Sicherstellung einer selbstbestimmten Pflege. Die Regelungen ergeben sich aus dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, das noch endgültig beschlossen werden muss.
Erweiterte Funktionen der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte gewinnt weiter an Bedeutung. Immer mehr PKV-Unternehmen stellen sie ihren Versicherten zur Verfügung. Ab Mitte 2026 wird der digital gestützte Medikationsprozess erweitert. Ärztinnen und Ärzte können dann auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Medikationsliste ergänzen und zudem einen elektronischen Medikationsplan erstellen, der die gesamte Therapie übersichtlich abbildet.















