Am 7. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 verabschiedet. Damit steht die Beitragsbemessungsgrenze 2027 für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung vorläufig fest. Zustimmen muss der Bundesrat allerdings noch. Als Berechnungsbasis dient die bundesweit einheitliche Lohnentwicklung aus dem Jahr 2025 in Höhe von 4,38 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt.
Für Berater und Personalabteilungen beginnt damit eine mehrwöchige Übergangsphase. Bis zur voraussichtlichen Bundesratssitzung am 20. November 2026 gilt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 lediglich als wahrscheinlich. Rechtlich bindend wird sie erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Wer Mandanten mit Gehältern nahe den neuen Grenzen betreut, sollte die Zeit dennoch nutzen. Entgeltumwandlung, ein möglicher PKV-Wechsel und Gehaltsgespräche lassen sich jetzt vorbereiten.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze 2027 im Überblick
Entsprechend der Lohnentwicklung ziehen zum Jahreswechsel sämtliche Rechengrößen der Sozialversicherung nach oben. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Werte im Vergleich zu 2026:
| Rechengröße | 2026 | 2027 (geplant) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze GKV (Jahr / Monat) | 69.750 Euro / 5.812,50 Euro | 76.500 Euro / 6.375 Euro |
| Versicherungspflichtgrenze GKV (Jahr / Monat) | 77.400 Euro / 6.450 Euro | 84.150 Euro / 7.012,50 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung, bundeseinheitlich (Jahr / Monat) | 101.400 Euro / 8.450 Euro | 106.200 Euro / 8.850 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung (Jahr / Monat) | – | 130.800 Euro / 10.900 Euro |
| Bezugsgröße der Sozialversicherung (Jahr / Monat) | 3.955 Euro im Monat | 49.560 Euro / 4.130 Euro |
Auffällig ist der ungleiche Anstieg der beiden großen Grenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wächst um rund 4,7 Prozent und folgt damit recht genau der allgemeinen Lohnentwicklung. In der Krankenversicherung liegt das Plus dagegen bei knapp 9,7 Prozent und damit rund doppelt so hoch. Der Grund dafür liegt nicht allein in der Lohnentwicklung.
Warum die Krankenversicherung stärker steigt als die Rente
Über die reguläre Anpassung hinaus hebt die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze der GKV 2027 einmalig um 300 Euro monatlich an. Grundlage dafür ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat; der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am gleichen Tag zu. Seine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 30. Juli 2026.
Laut Bundesgesundheitsministerium soll das Gesetz eine Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Für 2027 schätzt das Ministerium diese Lücke auf rund 19 Milliarden Euro. Bleiben Gegenmaßnahmen aus, könnte sie bis zum Jahr 2030 auf rund 44 Milliarden Euro ansteigen. Besser verdienende Versicherte tragen über die höheren Grenzwerte einen Teil dieser Stabilisierung mit. Einen Überblick über weitere geplante Änderungen bietet der Beitrag Gesundheitsreform: Was auf gesetzlich und privat Versicherte zukommt.
Versicherungspflichtgrenze 2027: Höhere Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung
Für Berater zählt vor allem die Versicherungspflichtgrenze. Sie definiert die Einkommensgrenze, oberhalb der ein Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung möglich wird. Im Jahr 2027 steigt dieser Wert voraussichtlich auf 84.150 Euro jährlich beziehungsweise 7.012,50 Euro monatlich – verglichen mit 2026 entspricht das einem Anstieg von 8,7 Prozent. Wer bisher knapp über der Grenze lag, kann 2027 wieder darunter liegen und verliert damit die Wechseloption.
Der PKV-Verband, die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, kritisiert die Anhebung deutlich. In einem Positionspapier zur Verordnung heißt es: „Damit wird die Wechselhürde in die PKV gleich zweifach erhöht und Millionen Arbeitnehmenden die Wahlfreiheit zwischen den Krankenversicherungssystemen genommen.“
Bei Mandanten mit einem Gehalt in der Nähe der neuen Schwelle spielt die verbleibende Zeit bis zum Jahreswechsel eine entscheidende Rolle. Anträge und Gesundheitsprüfungen bei privaten Krankenversicherern brauchen Vorlauf. Nach der Bundesratssitzung lässt sich dieser kaum noch nachholen.
Zeitplan bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2027
Rechtskräftig wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 erst nach der Zustimmung des Bundesrats und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Der bisherige Fahrplan im Überblick:
| Zeitpunkt | Geschehen |
|---|---|
| 7. Oktober 2026 | Das Bundeskabinett verabschiedet die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 |
| 20. November 2026 (geplant) | Der Bundesrat stimmt voraussichtlich über die Verordnung ab |
| Ende November 2026 (erwartet) | Die Verordnung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht |
| 1. Januar 2027 | Die neuen Rechengrößen werden wirksam |
Zum Vergleich: Die 2026er-Verordnung erhielt am 21. November 2025 die Zustimmung des Bundesrats und wurde fünf Tage später, am 26. November 2025, verkündet. Nach diesem Muster ist auch für 2027 eine Verkündung Ende November zu erwarten. Eine Zustimmung gilt daher als wahrscheinlich. Ob der Bundesrat die Verordnung unverändert passieren lässt, steht allerdings noch nicht fest.
Beitragsbemessungsgrenze 2027: Fünf Punkte für die Beratungspraxis
Mandanten mit einem Jahresbrutto nahe 84.150 Euro sollten früh erfahren, dass die Wechselschwelle zur privaten Krankenversicherung 2027 steigt. Anträge und Gesundheitsprüfungen bei PKV-Anbietern dauern oft mehrere Wochen.
Verträge zur Entgeltumwandlung lassen sich bereits jetzt mit der künftigen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 106.200 Euro im Jahr durchrechnen. Der endgültige Wert steht allerdings erst nach der Bundesratssitzung fest.
In Gehaltsgesprächen lohnt ein Blick auf die Nettoeffekte. Höhere Bruttogehälter sind 2027 bis zu einer höheren Grenze beitragspflichtig. Entsprechend verschiebt sich die Netto-Brutto-Relation. Wie sich diese Zusatzbelastung für höhere Einkommen zusammensetzt, zeigt der Artikel Pflegereform und höhere Sozialabgaben: Was auf Gutverdiener 2027 zukommt.
Lohnabrechnungssysteme und interne Prozesse brauchen Vorlauf für die Umstellung zum Jahreswechsel, denn in der Regel werden Software-Updates erst nach der amtlichen Verkündung bereitgestellt.
Gegenüber Mandanten lohnt sich Transparenz: Die genannten Werte sind wahrscheinlich, verbindlich werden sie aber erst mit der Verkündung der Verordnung.
Pflegereform könnte Bemessungsgrenzen erneut berühren
Unabhängig von der Rechengrößen-Verordnung läuft ein zweites, weiterreichendes Gesetzgebungsverfahren. Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Es soll die soziale Pflegeversicherung ab 2027 finanziell stabilisieren. Das Vorhaben muss noch den Bundestag und teilweise den Bundesrat durchlaufen. Welche konkreten Mehrkosten dadurch auf Versicherte zukommen, beschreibt der Beitrag Pflegereform 2027: Diese Kosten kommen auf Versicherte zu.
Ein früherer Referentenentwurf aus dem Juni 2026 wollte die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung von der GKV-Grenze lösen und stattdessen an die höhere Versicherungspflichtgrenze anbinden. Presseberichten zufolge wurde diese Regelung im Kabinettsentwurf anschließend wieder abgemildert oder vollständig gestrichen. Für die Beratungspraxis bleibt die Pflegereform damit ein offener Baustein neben der Beitragsbemessungsgrenze 2027.














