Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett grünes Licht für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) gegeben, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilt. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren der Pflegereform 2027. Zuvor lagen SPD und Union bei einem gesetzlichen Pflegedeckel sowie bei einer stärkeren finanziellen Beteiligung Privatversicherter im Streit.
Bis kurz vor der Entscheidung stand die Einigung auf der Kippe. Wie das Portal bibliomed-pflege.de berichtete, kündigte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch am 28. September eine mögliche Blockade an. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), der das Ressort seit dem 29. Juli 2026 leitet, lehnte einen gesetzlichen Pflegedeckel ab.
Am Ende einigte sich die Koalition auf ein sogenanntes Vorschaltgesetz. Für die grundlegende Strukturreform der Pflegeversicherung soll stattdessen eine eigens eingesetzte Kommission zuständig sein, deren Arbeit im Oktober 2026 beginnt. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) reagiert positiv auf diese Einigung. „Es ist eine gute Botschaft, dass sich die Koalitionspartner nun doch auf den letzten Metern auf eine Pflegereform im Sinne eines Vorschaltgesetzes verständigt haben. Dass eine Strukturkommission dann ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten soll, begrüßen wir“, erklärt der Verband in seiner Mitteilung vom 30. September 2026.
Für die Beratungspraxis ist wichtig: Der Kabinettsbeschluss ist erst der Auftakt der Pflegereform 2027. Das Gesetz muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Einzelne Regelungen können sich daher bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.
Was das Pflegeneuordnungsgesetz an den Beiträgen ändert
Das Vorschaltgesetz setzt zunächst bei den Einnahmen an. Zum 1. Januar 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung um 300 Euro monatlich. Damit erreicht sie das Niveau der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, wie das BMG erklärt. Die bisherige Grenze liegt bei 5.812,50 Euro monatlich. Für Einkommen darüber ergibt sich laut Ministerium eine maximale Mehrbelastung von 17 Euro im Monat.
Zwei weitere Termine betreffen einzelne Versichertengruppen. Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder steigt zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Die bisherige Höhe von 0,6 Prozentpunkten bestätigt auch der GKV-Spitzenverband. Ab dem 1. Januar 2028 kommt zudem ein neuer Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Partnern hinzu. Ab 2029 sollen die Pflegeleistungsbeträge nach Angaben des BMG jährlich anhand der Kerninflationsrate steigen.
| Maßnahme | Ab wann |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro monatlich (maximale Mehrbelastung: 17 Euro im Monat) | 1. Januar 2027 |
| Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent | 1. Januar 2027 |
| Zusätzlicher Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Partner | 1. Januar 2028 |
| Jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungsbeträge anhand der Kerninflationsrate | ab 2029 |
| Start der Strukturkommission für die grundlegende Reform | Oktober 2026 |
Neue Leistungen: Sozialraumbudget, Check-up 60+ und Digitalisierung
Neben höheren Beiträgen enthält das Gesetz neue Leistungsansprüche. Versicherte ab 60 Jahren können künftig eine neue Früherkennungsuntersuchung nutzen, den „Check-up 60+“. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 führt das PNOG außerdem ein Sozialraumbudget ein.
Was sich beim Sozialraumbudget ändert
Das Sozialraumbudget ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag. Laut BMG umfasst das Budget ab Pflegegrad 2 im Regelfall 175 Euro pro Monat. Ist die pflegebedürftige Person noch nicht 25 Jahre alt, kann der Betrag auf bis zu 300 Euro monatlich steigen.
Laut BMG steuert der Bund für die Digitalisierung von Langzeitpflegeeinrichtungen 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundesinfrastrukturfonds bei. Von den Ländern werden zusätzlich 400 Millionen Euro erwartet. Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll zugleich als zentraler Online-Zugang dienen.
Woher der Zeitdruck bei der Pflegereform 2027 kommt
Ausschlaggebend für das Vorschaltgesetz ist die angespannte Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Nach Angaben des vdek belief sich die zu deckende Finanzierungslücke am 22. September 2026 auf acht Milliarden Euro. Kurz vor dem Kabinettsbeschluss nannte der Verband am 28. September 2026 bis zu zehn Milliarden Euro für das Jahr 2027. Beide Angaben gehen ausschließlich auf den vdek zurück, eine Bestätigung dieser Größenordnung durch unabhängige Stellen steht bislang aus.
Darüber hinaus verlangt der Verband vom Bund die Rückerstattung von rund fünf Milliarden Euro an Corona-bedingten Kosten an die SPV. Mit dieser Forderung steht der vdek nicht allein. Auch der GKV-Spitzenverband kritisierte den Referentenentwurf bereits am 4. Juni 2026 als unausgewogen. Er verlangte ebenfalls die Rückzahlung von rund fünf Milliarden Euro Corona-Kosten durch den Bund.
Kritik von Kassen, PKV-Verband und Sozialverbänden
Besonders kontrovers diskutiert wird ein möglicher Ausgleich der Finanzen zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung, den der PKV-Verband entschieden zurückweist. Vorstandsvorsitzender Thomas Brahm nennt einen solchen Ausgleich sowie eine Übertragung von Alterungsrückstellungen am 28. September 2026 verfassungsrechtlich nicht haltbar, wie cash-online.de berichtet.
Der PKV-Verband kritisiert das Pflegeneuordnungsgesetz allerdings auch unabhängig davon. In seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026 zum Referentenentwurf bemängelte der Verband die fehlende strukturelle Reform der Finanzierung – ein Thema, zu dem der Verband auch mit Blick auf den Wandel der PKV vom Kostenerstatter zum Gesundheitspartner immer wieder Stellung bezieht. Konkret verlangt er beispielsweise, Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzbar zu machen und die Entgeltumwandlung für die betriebliche Pflegevorsorge von Sozialabgaben zu befreien. Beide Forderungen finden sich im PNOG bislang nicht wieder.
Auch die geplante Strukturkommission steht in der Kritik. Bereits am 13. September 2026 kritisierten VdK, Sozialverband Deutschland, Stiftung Patientenschutz, ver.di und die Lebenshilfe die Zusammensetzung des Gremiums. Aus ihrer Sicht sitzen dort vorrangig Wissenschaftler, während Vertreter der Betroffenen zu kurz kommen.
Was die Pflegereform 2027 für Berater und private Pflegeversicherung bedeutet
Für den Vertrieb könnte die Pflegereform 2027 konkrete Gesprächsanlässe liefern. Der höhere Zuschlag für kinderlose Mitglieder und der neue Zuschlag für mitversicherte Partner erhöhen die Belastung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das liefert zusätzliche Argumente für Gespräche über die private Pflegezusatzversicherung. Vermittler sollten sich insbesondere die beiden Stichtage 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028 merken.
Für private Haushalte oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze steigt die Belastung ab dem 1. Januar 2027 um höchstens 17 Euro im Monat. Zugleich entstehen mit dem Sozialraumbudget und dem Check-up 60+ neue Leistungsansprüche.
Für private Krankenversicherer bleibt die Debatte über den Finanzausgleich in der Pflege als möglichen „Dammbruch neuer Qualität“ der zentrale Unsicherheitsfaktor. Mit seiner verfassungsrechtlichen Argumentation positioniert sich der PKV-Verband bereits eindeutig. Ergebnisse der Strukturkommission, die ihre Arbeit im Oktober 2026 aufnimmt, liegen bislang nicht vor.











