Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll laut Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2027 von 69.750 Euro auf 76.500 Euro jährlich klettern. Zugleich hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 einen Entwurf zur Pflegereform beschlossen. Kinderlose Versicherte zahlen danach ab dem 1. Januar 2027 einen höheren Beitragszuschlag. Für Besserverdiener summieren sich beide Vorhaben zu einer Mehrbelastung, die über die übliche jährliche Anpassung hinausgeht.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2027 im Überblick
Die Rechengrößenverordnung legt jedes Jahr fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Grundlage ist die bundesdurchschnittliche Lohnentwicklung des Vorjahres; 2025 lag sie bei 4,38 Prozent. In der Kranken- und Pflegeversicherung kommen für 2027 allerdings weitere 300 Euro monatlich hinzu. Diese Sonderanhebung schreibt das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vor. Deshalb steigt die Grenze dort deutlich stärker als in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, wo das Plus bei rund 4,7 Prozent liegt.
Betroffen sind insgesamt fünf Werte. Dazu zählen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Hinzu kommen die bundeseinheitliche Bezugsgröße sowie jene Einkommensschwelle, die Arbeitnehmern den Wechsel in die private Krankenversicherung erlaubt – die Versicherungspflichtgrenze.
| Rechengröße | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat) | 76.500 Euro im Jahr (6.375 Euro im Monat) |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 101.400 Euro im Jahr (8.450 Euro im Monat) | 106.200 Euro im Jahr (8.850 Euro im Monat) |
| Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | – | 130.800 Euro im Jahr (10.900 Euro im Monat) |
| Bezugsgröße (bundeseinheitlich) | – | 49.560 Euro im Jahr (4.130 Euro im Monat) |
| Versicherungspflichtgrenze | 77.400 Euro im Jahr | 84.150 Euro im Jahr |
Für die knappschaftliche Rentenversicherung und die Bezugsgröße liegen keine Vergleichswerte für 2026 vor.
Wer von der Beitragsbemessungsgrenze 2027 betroffen ist
Nicht jeder Versicherte spürt die höhere Beitragsbemessungsgrenze 2027. Betroffen sind nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ausschließlich Beschäftigte mit einem Einkommen, das schon jetzt über den alten Schwellenwerten liegt. Die große Mehrheit der Versicherten bemerkt hingegen keine Veränderung – ihr Beitrag bemisst sich nach wie vor am tatsächlichen Verdienst.
Liegt das Einkommen oberhalb beider neuer Schwellen, müssen ab 2027 Beiträge auf einen größeren Einkommensanteil entrichtet werden. Das betrifft sowohl die Krankenversicherung als auch die Rentenversicherung.
Rechenbeispiel: gut 200 Euro mehr je Arbeitsplatz
Bei einem Arbeitnehmer, dessen Gehalt über beiden neuen Grenzen liegt, führt dies – bei gleichbleibenden Beitragssätzen – zu einer zusätzlichen monatlichen Belastung von etwa 102 Euro. Über das Jahr sind das etwa 1.220 Euro. Weil der Arbeitgeberanteil entsprechend mitsteigt, liegt die Gesamtbelastung des Arbeitsplatzes bei gut 200 Euro monatlich.
Diese Rechnung unterstellt konstante Beitragssätze, auch beim Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Erhöhen einzelne Kassen ihre Zusatzbeiträge für 2027, fällt die Mehrbelastung entsprechend höher aus. Belastbare Zahlen dazu liegen bislang nicht vor.
Pflegereform 2027: Kinderlose zahlen mehr
Losgelöst von der Rechengrößenverordnung hat das Bundeskabinett bereits am 30. September 2026 den Entwurf einer Pflegereform 2027 auf den Weg gebracht. Darin ist vorgesehen, den Zuschlag, den kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zahlen, zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,6 Prozent – für Kinderlose steigt der Satz damit künftig auf 4,5 Prozent statt bisher 4,2 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen.
Zuständig ist Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), der das Ressort seit dem 29. Juli 2026 führt. „Wir brauchen Verlässlichkeit für die zu pflegenden Menschen in Deutschland und für ihre Angehörigen“, sagt Linnemann. Eine Kommission soll nach Berichten bis Januar 2027 eine Strukturreform der Pflegefinanzierung erarbeiten. Bis dahin bleibt der höhere Zuschlag die einzige beschlossene Maßnahme.
Versicherungspflichtgrenze 2027: Der Weg in die PKV wird enger
Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss künftig mehr verdienen. Die Versicherungspflichtgrenze klettert 2027 von bisher 77.400 Euro auf 84.150 Euro im Jahr. Mit einem Plus von 8,7 Prozent übersteigt diese Anhebung die reguläre Lohnentwicklung erheblich. Diesen Schritt bewertet der PKV-Verband äußerst kritisch.
„Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte – ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“, sagt Verbandsdirektor Florian Reuther. Die Bewertung stammt von der Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer; eine amtliche Feststellung ist sie nicht.
Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze 2027
Welche Sozialabgaben zahlen Gutverdiener 2027?
Gutverdiener zahlen weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge fallen jedoch auf einen größeren Teil des Einkommens an, weil die Beitragsbemessungsgrenze 2027 steigt. Wie hoch die Mehrbelastung ausfällt, hängt vom Gehalt und von den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen ab.
Wie hoch ist der maximale Krankenkassenbeitrag 2027?
Der maximale Beitrag richtet sich nach der neuen Grenze von 76.500 Euro im Jahr, also 6.375 Euro im Monat. Den genauen Betrag bestimmen der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Für 2027 stehen diese Sätze noch nicht vollständig fest.
Ab welchem Einkommen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung 2027 möglich?
Ein Wechsel ist erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 84.150 Euro Jahreseinkommen möglich. Wer darunter liegt, bleibt gesetzlich versicherungspflichtig – auch dann, wenn das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Gutverdiener sollten vor einem Wechsel daher genau prüfen, ob ihr Einkommen die neue Schwelle dauerhaft übersteigt.
Folgen für Beratung und Gehaltsplanung
Für Finanzberater, Versicherungsmakler und Vermögensverwalter verändert die Beitragsbemessungsgrenze 2027 mehrere Rechnungen. Mandanten, die bislang knapp über der alten Grenze lagen, zahlen künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialabgaben. Das wirkt sich auf die Netto-Brutto-Rechnung und auf die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung aus.
Zugleich verengt sich das Zeitfenster für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, denn die Versicherungspflichtgrenze steigt stärker als die Beitragsbemessungsgrenze selbst. Wer einen solchen Wechsel ins Auge fasst, sollte frühzeitig prüfen, wie sich das eigene Einkommen im Vergleich zu den neuen Schwellenwerten entwickelt.
Endgültig sind beide Vorhaben noch nicht: Die Rechengrößenverordnung liegt als Entwurf vor, die Pflegereform als Kabinettsbeschluss. Zustimmen müssen noch der Bundestag und teilweise der Bundesrat, ehe die neuen Werte am 1. Januar 2027 in Kraft treten können.













