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Edelmetallminenfonds mit Weitblick: Drei Strategien für langfristig orientierte Anleger

Foto: Stabilitas
Geschäftsführer Martin Siegel

In einem Marktumfeld voller Unsicherheit und geopolitischer Umbrüche suchen viele Anleger nach langfristigen Anlageformen mit realwirtschaftlichem Bezug. Sachwerte wie Edelmetalle rücken wieder stärker in den Fokus. Die Stabilitas GmbH, eine spezialisierte Fondsboutique für Edelmetallminenfonds, bietet seit fast zwei Jahrzehnten Zugang zu sorgfältig ausgewählten Edelmetallaktien – mit dem Fokus auf Qualität, Erfahrung und aktives Management.

Stabilitas Pacific – Goldaktien mit regionalem Fokus

Der Stabilitas Pacific Fonds (ISIN: LU0207413161) ist seit dem Jahr 2007 am Markt und zählt zu den etabliertesten Edelmetallminenfonds Europas. Das Portfolio konzentriert sich auf Gold- und Rohstoffunternehmen aus der pazifischen Region – insbesondere Australien und Nordamerika. Fondsmanager Martin Siegel setzt mit seinem Team auf eine ausgewogene Kombination aus Marktführern und wachstumsstarken Produzenten.

Der Fonds hat sich über viele Marktzyklen hinweg bewährt – auch, weil das Managementteam geopolitische Entwicklungen, Markttrends und Unternehmensdaten konsequent in die Entscheidungsprozesse einbezieht.

Stabilitas Silber und Weissmetalle – Der weltgrößte aktive Silberaktienfonds

Mit dem Stabilitas Silber Fonds (ISIN: LU0265803667) verwaltet die Stabilitas GmbH den weltgrößten aktiven Silberaktienfonds. Der Fonds investiert ausschließlich in börsennotierte Unternehmen mit klarem Fokus auf Silber, Platin und Palladium – von globalen Förderunternehmen bis hin zu Explorern mit hohem Potenzial.

Die industrielle Nachfrage nach Silber wächst kontinuierlich, insbesondere in der Elektromobilität, Photovoltaik und Mikroelektronik. Anleger erhalten mit dem Stabilitas Silber und Weissmetalle-Fonds gezielten Zugang zu einem Markt mit strukturellem Wachstum und einem klaren Fokus auf den Silbermarkt.

Stabilitas Special Situations – Chancenorientiert und flexibel

Für Anleger, die gezielt in unterbewertete oder übersehene Titel im Rohstoffsektor investieren möchten, bietet der Stabilitas Special Situations Fonds (ISIN: LU0496444506) ein interessantes Konzept. Der Fonds ist flexibler aufgestellt und investiert weltweit in „Sondersituationen“ – darunter Turnaround-Kandidaten, Explorationsgesellschaften mit neuen Funden oder strukturell unterbewertete Märkte.

Die Analyse zielt dabei auf Einzeltitelposition mit Blick auf Substanz, Zukunftsfähigkeit und Marktnähe – immer unter Berücksichtigung der individuellen Risikostruktur.

Drei Fonds. Ein Fokus. Eine Philosophie.

Die Stabilitas GmbH verfolgt eine klare Linie: Investitionen mit Substanz, begleitet von fundierter Analyse und einem langfristigen Anlagehorizont. Die drei Fonds bieten unterschiedliche Zugänge zu den Edelmetallminenmärkten – ob klassisch mit etablierten Goldproduzenten, spezialisiert auf Silberaktien oder chancenorientiert mit breiterer Ausrichtung.

Die Stabilitas GmbH verfügt über ein Managementteam, das nicht nur die Zahlen kennt, sondern auch die Unternehmen, Märkte und Zyklen der Branche versteht. Anleger, die Sachwerte in ihr Portfolio integrieren möchten, finden bei Stabilitas einen spezialisierten Partner mit Erfahrung und Augenmaß.

Disclaimer: Das investierte Kapital ist Risiken unterworfen. Eine Wertentwicklung in der Vergangenheit sollte nicht als Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung herangezogen werden. Die zukünftige Wertentwicklung kann wesentlich schlechter sein als die Wertentwicklung in der Vergangenheit und kann erhebliche oder vollständige Verluste verursachen. Grundlage des Kaufs ist ausschließlich der Verkaufsprospekt sowie das KID, das Verwaltungsreglement bzw. die Satzung sowie die Berichte. Diese Dokumente und weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) einsehbar.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/ EU aufzuheben.

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