BVK befürwortet Reform der Betriebsrente und stellt klare Bedingungen

Michael H. Heinz, BVK
Foto: Christian Daitche
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bewertet die geplante Reform der betrieblichen Altersversorgung als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit im Alter. Was der Verband gleichzeitig fordert.

Der BVK begrüßt die Zielrichtung des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegt wurde. Aus Sicht des Verbands sind die geplanten Maßnahmen geeignet, die bAV angesichts des demografischen Wandels langfristig zu festigen.

Besonders positiv bewertet der BVK, dass die Reform Beschäftigte mit mittleren und geringeren Einkommen stärker in den Fokus rückt. Steuerliche Verbesserungen, die Ausweitung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Opting-Out-Systemen auch für nicht tarifgebundene Unternehmen könnten die bAV breiter im Arbeitsleben verankern.


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Allerdings warnt der Verband davor, die Rolle der Versicherungsvermittler zu unterschätzen. Ohne qualifizierte und neutrale Beratung seien insbesondere Beschäftigte mit niedrigen Einkommen oder kurzer Betriebszugehörigkeit gefährdet, unpassende Entscheidungen zu treffen. Der BVK fordert daher eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht bei Opting-Out-Modellen, die aktive Einbindung von Vermittlern in das Sozialpartnermodell sowie rechtssichere Beratungsoptionen bei Wahlmöglichkeiten wie Kapital- oder Ratenzahlung.

Zustimmung findet beim BVK zudem die geplante Neuregelung zur Fortführung von Direktversicherungen nach Beschäftigungsunterbrechungen. Diese Regelung sichere die Versorgungskontinuität, vor allem für Beschäftigte mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, und eröffne Vermittlern einen klaren Beratungsauftrag.

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