Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), begrüßt die Verabschiedung der Frühstartrente durch den Deutschen Bundestag. Die neue Förderung könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, junge Menschen frühzeitig an die private Altersvorsorge und den langfristigen Kapitalaufbau heranzuführen, so die Einschätzung des Verbandes.
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„Die Frühstartrente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge von Kindesalter an gewinnt angesichts der demografischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Zugleich sieht der Verband Verbesserungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes. Kritisch bewertet er insbesondere die weitgehende Standardisierung des Produkts sowie den Verzicht auf umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten.
Verband mahnt mehr Beratung an
„Langfristige Vorsorgeentscheidungen sollten vor allem von qualifizierter Beratung begleitet werden“, sagt Heinz. „Denn persönliche Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Bildung und unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, individuell angepasste Vorsorgelösungen auszuwählen. Persönliche Beratung schafft zudem Anreize für eine kontinuierliche Begleitung der Kunden und stärkt die Finanzbildung sowie die Bereitschaft, über die staatliche Förderung hinaus zusätzlich Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen.“
Positiv bewertet der BVK hingegen, dass sich das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten nur auf den Vertragsteil der staatlichen Zulagen bezieht. Für die Eigenbeiträge gelten die Vorschriften des Alterszertifizierungsgesetzes. Das trage dazu bei, die persönliche Beratung auch bei freiwilligen Zuzahlungen jenseits des Standarddepots wirtschaftlich tragfähig zu halten, so der Verband.
Forderungen vor der Bundesratsabstimmung
Im Vorfeld der Bundesratsabstimmung spricht sich der BVK weiterhin dafür aus, die Rahmenbedingungen der Frühstartrente fortzuentwickeln. Dazu zählen aus Sicht des Verbandes die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen, die Wahrung der Produktvielfalt sowie die Einbindung qualifizierter Beratung als Bestandteil einer nachhaltigen Altersvorsorgepolitik.
Zudem mahnt der Verband an, alle Geburtsjahrgänge von Kindern bis zum 18. Lebensjahr einzubeziehen - und nicht nur den Jahrgang 2020, der als erster in den Genuss der Frühstartrente kommen soll.













