BVK-Klage: Handelt Check24 wirklich wettbewerbswidrig?

Dass sich Check24 dieses Problems durchaus bewusst ist, verrät das dem Kunden übersandte Beratungsprotokoll in dem auf Seite acht unten steht, dass das Gebäude auf jeden Fall eine massive Bauweise mit harter Dachung haben müsse.

Dem Kunden dürfte diese Einschränkung kaum auffallen, da ein entsprechender Hinweis im Vergleich nicht erfolgt. Der Deckungsauftrag geht dann mit Bauartklasse eins an den Versicherer. Zwischenzeitlich dürfte es bereits tausende Kunden geben, die stolzer Besitzer eines Reetdachhauses oder eines Holzhauses und folgerichtig nicht versichert sind.

Falsche Hoffnung für Vermittler

Mit Sicherheit handelt es sich hier um eine abmahnfähige Pflichtverletzung. Tatsächlich könnte der BVK also siegen, wenn es ihm gelingt, mehrere solcher Tatbestände nachzuweisen und damit nahezulegen, dass Check24 systematisch und absichtlich Vermittlerpflichten nicht erfüllt.

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Die Aussage, dass Onlineportale generell Vermittlerpflichten nicht erfüllen können, lässt sich dadurch ganz sicher nicht belegen. Für eine solche Aussage wäre eine Wettbewerbsklage ohnehin nie geeignet, da sie sich grundsätzlich immer nur auf den konkreten Fall bezieht.

Ganz sicher würden aber zahlreiche Medien entsprechend titeln und Versicherer wie Portale verunsichern. In jedem Fall wäre es ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit für Vermittler. Allerdings schöpfen Vermittler zu Unrecht Hoffnung auf ein Ende der unliebsamen Konkurrenz. Für den BVK wäre es aber in jedem Fall ein Medientriumph.

Hierin könnte die eigentliche Absicht des BVK liegen, denn am Ende ist jede Auseinandersetzung auch ein Informationskrieg und die Wahrheit ist ja bekanntlich das erste, was im Krieg stirbt.

Autor Oliver Pradetto ist Kommanditist und Mitbegründer des Maklerpools Blau direkt.

Foto: Anne-Lena Cordts

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